Reisekatalog
„zentral gelegen“, „in Flughafennähe“ – Entschlüsseln Sie die Tricks der Reiseveranstalter.

Wer ein Hotel mit „guter Verkehrsanbindung“ in einem „touristisch gut erschlossenen Ort“ und in der Nähe eines „naturbelassenen Strandes“ bucht, erwartet Strandidylle und vielleicht auch etwas Abwechslung beim Ausgehen am Abend. Allerdings sprechen Reiseveranstalter bei der Beschreibung ihrer Reiseangebote oft eine ganz eigene Sprache und die Strandidylle entpuppt sich manchmal als ungepflegter Sandstreifen in einer hektischen Touristenhochburg. Wer jedoch die genauen Bedeutungen hinter den vielen blumigen Umschreibungen der Reiseveranstalter kennt, kann sich bereits vor Reiseantritt ein genaues Bild von seinem Urlaubsort machen. Worauf es zu achten gilt, um in der schönsten Zeit des Jahres auch wirklich Sonne satt, idyllische Strände und luxuriöse Zimmer vorzufinden, zeigen wir hier.

Inhaltsverzeichnis

Reisedeutsch – Geheimsprache im Prospekt?

Einige haben es schon einmal erlebt: Aufgrund der verlockenden Beschreibung im Reisekatalog erwarten wir ein ruhiges Hotel direkt am Strand – in Wirklichkeit trennt Strand und Hotel jedoch eine 15-minütige Busfahrt und am Pool findet sich statt ruhiger Entspannung ein ganztägiges Unterhaltungsprogramm für Kinder. Ganz schön enttäuschend für diejenigen, die sich eigentlich ruhige Flitterwochen am Strand gewünscht hätten. Für Familien mit kleinen Kindern, die ihre Zeit ohnehin lieber beim sicheren Planschen im Pool verbringen möchten, vielleicht aber genau das Richtige.

Doch wie lassen sich negative Überraschungen am Urlaubsort vermeiden und genau das Reisepaket finden, das wirklich unseren Vorstellungen entspricht? Ganz einfach: Lernen Sie Reisedeutsch!

Wie jeder, der etwas bewerben möchte, bedienen sich nämlich auch Reiseveranstalter einer eigenen, oft recht blumigen Sprache, um ihre Angebote ins rechte Licht zu rücken. Das mag zwar legitim sein, böse Überraschungen lassen sich aber nur dann vermeiden, wenn auch Reisende die besonderen Wendungen in Katalog oder in der Internetbeschreibung der Veranstalter erkennen können. Schließlich lässt sich nur so sicherstellen, dass wir auch das Reisepaket wählen, das wirklich zu uns passt.

Dürfen die das? Welche Informationen dürfen auf „Reisedeutsch“ blumig umschrieben werden?

Nicht nur in Arbeitszeugnissen sind positiv klingende Umschreibungen üblich. Auch Reiseveranstalter bedienen sich in den Prospekten und Reisebeschreibungen im Internet einer ganz eigenen Sprache – schließlich sollen die Vorzüge des beworbenen Urlaubsparadieses ins rechte Licht gerückt, weniger schöne Aspekte zwar nicht verschwiegen aber eben möglichst positiv umschrieben werden.

Immer wieder kommt es darum vor, dass Missverständnisse bei der Urlaubsbuchung auftreten und genau die Aspekte, auf die wir während des Urlaubs besonders großen Wert legen, später nicht unseren Vorstellungen entsprechen. Das ist ärgerlich – wissen wir jedoch genau, auf welche Umschreibungen wir achten müssen, lassen sich solche Missverständnisse und falsche Erwartungen leicht vermeiden.

Darüber hinaus gibt es auch einige Aspekte, die zwingend im Reisekatalog bzw. in der Reisebeschreibung bei Online-Reisebuchungen enthalten sein müssen und außerdem keine schwammigen Umschreibungen erlauben.

Angaben, die im Reisekatalog bzw. der Reisebeschreibung enthalten sein müssen sind dabei:

  • Reisepreis
  • Die Höhe einer eventuell fälligen Anzahlung
  • Fälligkeitszeitpunkt des Restbetrages

Sofern für die Reise von Bedeutung, müssen auch

  • das genaue Reiseziel
  • das Transportmittel der An- und Abreise (z.B. Flugzeug, Bahn oder Schiff)
  • die Eckdaten der Unterbringung (Art, Lage, Kategorie sowie Hauptmerkmale)
  • die im Reisepreis enthaltenen Mahlzeiten (keine, nur Frühstück oder Halb- bzw. Vollpension)
  • die Reiseroute (bei Rundreisen)
  • Pass- oder Visumerfordernisse sowie andere zwingend einzuhaltende Formalitäten

angegeben werden.

Diese im Prospekt oder der Reisebeschreibung gemachten Angaben sind für den Veranstalter bindend. Etwas anderes gilt nur dann, wenn er sich Änderungen ausdrücklich vorbehalten hat. Nur dann kann beispielsweise die im Reisevertrag genannte Reiseroute nachträglich geändert werden.

Ist ein Änderungsvorbehalt jedoch nicht vorgesehen und erbringt der Reiseveranstalter eine oder mehrere der oben genannten Kernleistungen nicht wie versprochen, stellt das einen Reisemangel dar. Ein Reisemangel wiederum kann unter anderem zur Minderung des Reisepreises berechtigen.

Andere, für den Urlauber aber ebenfalls wichtige Details der Reise, müssen nicht zwingend und ausdrücklich in der Reisebeschreibung genannt werden bzw. dürfen durch den Reiseveranstalter möglichst positiv umschrieben werden. Kommt es hier zu einem Missverständnis, stellt das nicht zwingend einen Reisemangel dar. Hat der Reisende die Beschreibung des Veranstalters jedoch richtig verstanden und fehlt das Reisedetail trotzdem, kann das sehr wohl ein Reisemangel sein. Um einen solchen zu erkennen, müssen Urlauber jedoch genau wissen, welche Leistungen oder Details bei bestimmten Umschreibungen der Reiseveranstalter wirklich zu erwarten sind.

Vorsicht bei diesen Formulierungen

1. zur Lage der Unterkunft

Gerade die Lage des Hotels oder einer anderen Unterkunft ist für die meisten Reisenden besonders wichtig. Darum bergen auch Umschreibungen, welche die Lage des Hotels betreffen, ein hohes Potential für Missverständnisse.

Überlaufener Strand
„Touristisch gut erschlossen“…

→ „In Flughafennähe“ oder „kurzer Transfer zum Flughafen“ – hier muss damit gerechnet werden, dass sich die Unterkunft tatsächlich in direkter Nachbarschaft des Flughafens befindet. Für Durchreisende kann das praktisch sein – allerdings kann sich hieraus auch eine Lärmbelästigung ergeben

→ „Direkt am Meer gelegen“ – Wer hier von einem Badestrand ausgeht, muss nicht unbedingt richtig liegen. Schließlich könnte das Hotel auch am Hafen oder einer Steilküste liegen – beides befindet sich nämlich auch direkt am Meer

→ „Im Zentrum“ oder „zentral gelegen“ – Wer in eine größere Stadt oder einen Partyort reist, muss hier mit vielen Kneipen, Touristen oder auch Verkehr vor der Tür des Hotels rechnen. Wer sich einen ruhigen Urlaub in aller Abgeschiedenheit wünscht, sollte also besser ein anderes Hotel wählen

→ „ruhige, idyllische Lage“ – Die Unterkunft liegt womöglich fernab vom Stadtgeschehen und es kann nötig werden, sich mit dem Mietwagen fortzubewegen

→ „Touristisch gut erschlossen“ – Für Individualtouristen nicht unbedingt empfehlenswert. Hier gibt es zwar viele Unterhaltungsmöglichkeiten, vermutlich aber auch Massentourismus

2. Details zum Strand

→ „15 Minuten vom Strand entfernt“ – Hiermit müssen nicht unbedingt Gehminuten gemeint sein. Falls nicht ausdrücklich etwas anderes beschrieben wird, können auch 15 Minuten Auto- oder Busfahrt gemeint sein

→ „An der Strandpromenade“ – eine Strandpromenade muss nicht unbedingt eine Flaniermeile sein. Wird nicht ausdrücklich von einer Fußgängerzone gesprochen, kann nämlich auch eine Verkehrsstraße gemeint sein

→ „100 Meter vom Meer entfernt“ – Der Umstand, dass das Meer nicht weit entfernt ist, bedeutet nicht, dass man dort auch baden kann. Etwas anderes gilt, wenn von einem nahegelegenen Badestrand die Rede ist

→ „Breiter Strand“ – ein breiter Strand ist schön. Allerdings muss das nicht bedeuten, dass er auch lang ist und viel Platz bietet

→ „Naturbelassener Strand“ – Bei dieser Beschreibung kann der Strand zwar durchaus gepflegt und schön sein. Mit Snackbars, Toiletten oder Unterhaltungsmöglichkeiten kann hier jedoch nicht gerechnet werden

3. Details zu Service und Verpflegung in der Unterkunft

Temperatur Check im Pool
Auch in einem „beheizbaren Pool“ kann das Wasser zeitweise kalt sein.

→ „Familiäre Atmosphäre“ – Diese Beschreibung wird häufig für kleinere Häuser gewählt. Hier darf nicht unbedingt mit allerhöchstem Service, Komfort oder modernster Ausstattung gerechnet werden. Hier besser genau auf die Hotelbewertungen achten

→ „Internationale Küche“ – Zwar hat das Speisenangebot hier meist für jeden etwas zu bieten – mit vielen einheimischen Spezialitäten auf dem Teller sollte jedoch nicht gerechnet werden

→ „Mietsafe“ oder sonstige Mietartikel – Muss etwas zusätzlich gemietet werden, lauern Extrakosten. Geht es dabei um Mietartikel, die ohnehin nicht oder nur sporadisch genutzt werden, ist das nicht so schlimm. Muss jedoch jeden Tag eine Sonnenliege kostenpflichtig gemietet werden, kann das den Reisepreis nachträglich in die Höhe treiben

→ „beheizbarer Pool“ – das bedeutet, dass der Pool beheizt werden kann. Nicht unbedingt aber, dass der Pool auch tatsächlich immer beheizt wird. Gleiches gilt für Umschreibungen wie „beheizbare“ oder „klimatisierbare“ Zimmer. Wirklich individuell und nach eigenen Vorlieben klimatisieren lassen sich Räume oder ähnliches meist nur dann, wenn das im Prospekt ausdrücklich so erwähnt wird

→ „landesübliche Ausstattung“ – hier kann selbstverständlich nicht mit einer Einrichtung und Ausstattung „wie zuhause“ gerechnet werden. Das kann authentisch sein – gerade in südlichen Ländern wird die landesübliche Einrichtung von deutschen Reisenden aber oft als kühl und nüchtern empfunden

→ „abendliche Tanzveranstaltungen“ – Wer nach Musik und Unterhaltung sucht, ist hier richtig. Wer gerne ungestört sein möchte und Diskomusik nicht mag, sollte ein anderes Hotel wählen

4. Details zu Zimmern und Hotelausstattung

→ „Zimmer auf Meerseite“ – Wer hier das Meer vom Zimmer aus nicht sehen kann, sollte nicht enttäuscht sein. Bei dieser Umschreibung kann der Blick beispielsweise von einem anderen Gebäude verstellt sein. Anderenfalls wäre das Zimmer nämlich als „mit Meerblick“ beschrieben

→ „Neueröffnung“ – Die Anlage ist neu – vielleicht sind aber noch Baumaßnahmen notwendig

→ „Zweckmäßig Einrichtung“ – Hier kann man vielleicht einen günstigeren Preis, allerdings auch eher wenig Komfort erwarten

→ „Weitläufige Anlage“ – Meist verfügen solche Hotels über Gärten oder einen Park – die Wege zum Pool oder Restaurant können darum allerdings auch länger sein

→ „Kinderfreundlich“ – hier kann es turbulent und für Familien unterhaltsam zugehen. Wer Ruhe sucht, ist hier jedoch nicht unbedingt richtig

→ „Örtliche Reiseleitung“ – eine Reiseleitung durch den Veranstalter gibt es hier nicht. Eventuell spricht der Reiseleiter Englisch statt Deutsch

All Inclusive Urlaub
Was beinhaltet eigentlich All Inclusive?

Was bedeutet eigentlich „All Inclusive“?

Die Bezeichnung „All Inclusive“ sorgt besonders oft für Missverständnisse. Während Urlauber hier nämlich davon ausgehen, 24 Stunden lang alle erdenklichen Hotelleistungen ohne Zusatzkosten in Anspruch nehmen zu können, meint der Reiseveranstalter damit oft etwas ganz anderes:

Beispielsweise kann das Getränkeangebot auch bei der Bezeichnung als „All Inclusive“ nur ortsübliche alkoholische und alkoholfreie Getränke umfassen oder auch zeitlich begrenzt sein. Das kann bedeuten, dass die Hotelbar ab 20 Uhr nur noch kostenpflichtige Getränke ausgibt.

Und auch andere Leistungen, wie beispielsweise bestimmte Sportangebote, können kostenpflichtig sein. Welche Leistungen tatsächlich bereits im Reisepreis inklusive sind, steht allerdings verbindlich im Reiseprospekt. Davon, dass bei einer All Inclusive Reise alle Hotelleistungen 24 Stunden am Tag kostenfrei und unbegrenzt zur Verfügung stehen, kann allerdings nicht immer ausgegangen werden.