Was bei einer Privat- oder Geschäftsreise so alles schiefgehen kann
28. Januar 2026 04:48
Die Koffer sind gepackt, die Flugtickets liegen bereit. Bald steigt der Flieger und bringt Sie entweder in den wohlverdienten Urlaub oder zu einem wichtigen Geschäftstermin. Zwar ist das Flugzeug statistisch gesehen das sicherste Reisemittel von allen. Doch auch beim Fliegen kann es zu Pleiten, Pech und Pannen kommen. Wie Sie sich darauf vorbereiten können, erfahren Sie in diesem Beitrag.
Der Flug verspätet sich
Wer oft mit dem Zug fahren muss, kennt das Problem. Die Bahn hat erst fünf Minuten Verspätung, dann zehn und schließlich eine halbe Stunde. Schlimmstenfalls fällt sie komplett aus. Zugverspätungen sind zwar lästig, für die meisten Reisenden jedoch kaum noch eine Überraschung.
Anders sieht es meist bei einem unpünktlichen Flug aus. Kann der Flieger nicht rechtzeitig starten, kommen nicht nur zusätzliche Wartezeiten auf die Passagiere zu. Ebenso müssen Sie damit rechnen, dass Sie:
- einen möglichen Anschlussflug verpassen
- nicht rechtzeitig im Hotel ankommen oder
- einen wichtigen Geschäftstermin verpassen
Um Ihren Ärger wenigstens etwas zu dämpfen, können Sie sich bei einer Flugverspätung zur Entschädigung informieren. So stehen Ihnen nach der europäischen Fluggastrechteverordnung bei einem mehr als drei Stunden verspäteten Flug bis zu 600 Euro zu.
Der Flug ist überbucht
Verspätet sich Ihr Flugzeug, können Sie sich zumindest mit einer Kleinigkeit trösten: Wenn der Flieger endlich abhebt, haben Sie einen Sitzplatz.
Selbstverständlich ist das nicht. Schließlich kann es vorkommen, dass Ihr Flieger überbucht wurde. In einem solchen Fall verweigert Ihnen die Airline aufgrund von Platzmangel die Beförderung.
Ist Ihr Flug überbucht, wenden Sie sich zunächst an das zuständige Bodenpersonal, um nähere Informationen zu erhalten. Sofern sich kein Ansprechpartner vor Ort befindet, empfiehlt die Verbraucherzentrale, die Ihnen zur Verfügung stehenden Informationen zu dokumentieren.
Achtung: Ihre Fluglinie kann Ihnen anbieten, freiwillig auf den überbuchten Flug zu verzichten. Als Gegenleistung erhalten Sie einen Gutschein oder Tickets für einen anderen Flug. Wählen Sie diese Option, haben Sie allerdings keinen Anspruch mehr auf eine Entschädigung.
Müssen Sie unfreiwillig auf den überbuchten Flug verzichten, können Sie sich dagegen für die Nichterbringung der vereinbarten Leistung finanziell entschädigen lassen. Wie viel Geld Sie erhalten können, hängt dabei von zwei Faktoren ab. Einerseits von der Länge der Flugstrecke. Andererseits davon, ob Start- und Zielflughafen innerhalb der Europäischen Union liegen.
Ist letzteres der Fall, gelten für Sie folgende Ansprüche:
- 250 Euro Entschädigung bei Kurzstrecken bis 1.500 Kilometer
- 400 Euro Entschädigung bei Mittelstrecken von mehr als 1.500 Kilometern
- 600 Euro Entschädigung bei Langstrecken von mehr als 3.500 Kilometern
Übrigens: Auch wenn Sie freiwillig von einem überbuchten Flug zurücktreten, muss Ihnen die für Sie zuständige Airline eine Ersatzbeförderung anbieten. Entweder zum frühestmöglichen Zeitpunkt oder zu einer Zeit, die Ihnen genehm ist. Letzteres funktioniert allerdings nur, wenn ausreichend freie Plätze vorhanden sind.
Ihr Sitznachbar besetzt einen Teil Ihres Sitzes
Geht etwas bei einem Flug schief, muss es sich nicht zwingend um eine Verspätung oder gar eine Überbuchung handeln. Auch der eigene Sitznachbar kann dazu beitragen, die Privat- oder Geschäftsreise zu einem unzumutbaren Erlebnis zu machen. Etwa dann, wenn er mehr Platz einnimmt, als ihm zusteht.
So kommt es vor, dass ein übergewichtiger Passagier einen Teil Ihres Sitzes mitbeansprucht. Wird dadurch Ihr eigener Bewegungsfreiraum massiv eingeschränkt, handelt es sich um einen Mangel der Beförderungsleistung.
In diesem Fall können Sie bei der Kabinencrew einen Platzwechsel erbitten. Ist dieser nicht möglich, sollten Sie darauf bestehen, den Vorfall zu protokollieren. So haben Sie zu einem späteren Zeitpunkt die Möglichkeit, eine Flugpreisminderung zu verlangen.