Welche Rechte haben eingeschneite Urlauber?

10. Januar 2019 01:07

In den Alpen herrscht derzeit ein unüberschaubares Schnee-Chaos. In einigen Regionen wurde der Katastrophenfall ausgerufen. Welche Rechte haben die betroffenen Urlauber nun?
SchneelandschaftZunächst ist zwischen zwei Fällen zu unterscheiden: Einige Urlauber können ihren Urlaubsort aufgrund der Witterungsbedingungen nicht verlassen; andere wiederum können aufgrund des Schnees nicht anreisen. Beide Gruppen haben nun unterschiedliche Rechte.

Eingeschneite Urlauber: Rechte, wenn der Urlaubsort nicht verlassen werden kann

Festsitzende Urlauber, die privat ein Zimmer gebucht haben, müssen auf die Kulanz des Hotels hoffen, da sie ihre Mehrkosten niemandem gegenüber geltend machen können. Durch die private Buchung tragen sie die Risiken des Urlaubs weitgehend selbst und müssen auch für durch das Einschneien entstehende Mehrkosten selbst aufkommen.
Wer über einen Reiseveranstalter gebucht hat, kann die Kosten für zusätzliche Übernachtungen von diesem fordern, sofern der Reiseveranstalter ausdrücklich dazu rät, das Hotel nicht zu verlassen, oder, wenn er die Rückreise der Urlauber nicht organisieren kann und diese Vertragsgegenstand ist.

Eingeschneiter Urlaubsort: Rechte, wenn der Urlaubsort nicht erreichbar ist

Wenn der Urlaubsort aufgrund des Schnees nicht erreichbar ist, können Urlauber, die eine Pauschalreise gebucht haben, den Urlaub kostenlos stornieren und erhalten alle gezahlten Beträge zurück. Schadensersatzansprüche haben sie jedoch nicht. Es ist ratsam, vor der Stornierung Rücksprache mit dem Reiseveranstalter zu halten, da eventuell eine verspätete Anreise möglich ist.
Wer das Zimmer im Rahmen einer Individualreise gebucht hat, muss hingegen auf die Kulanz des Hotels hoffen, da er das Risiko selbst trägt.

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