Trinkgeld auf Kreuzfahrten: Sind Trinkgelder für die Crew angebracht?

9. September 2021 02:27

Eine Schiffsreise ist meist nicht günstig. Außerdem sind viele Leistungen bereits im Reisepreis inbegriffen. Urlaubern fällt die Entscheidung, ob am Trinkgeld für die Crew gespart werden sollte oder nicht, daher schwer. 

Trinkgeld auf Kreuzfahrten: Nicht immer eine freiwillige Aufmerksamkeit

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Das Trinkgeld auf einer Kreuzfahrt ist oft schon im Reisepreis inkludiert. (Symbolbild)

Während Trinkgelder an Land als besondere Anerkennung für außergewöhnlich guten Service gelten, werden sie auf Kreuzfahrten oft vorausgesetzt. Das bedeutet allerdings nicht, dass das Personal bei jedem Bar- oder Restaurantbesuch eine Geldzuwendung erwartet. Vielmehr sind es die Reedereien, die Trinkgelder „automatisch“ auf den Reisepreis aufschlagen:

Bei Seereisen mit TUI Cruises oder AIDA sind Trinkgelder für die Crew-Mitglieder bereits im Reisepreis enthalten. Diese Reedereien weisen nämlich eine Trinkgeldpauschale bei der Abrechnung des gesamten Reisepreises aus. Dementsprechend müssen Kreuzfahrt-Passagiere bei diesen Reedereien Crew-Mitgliedern prinzipiell kein Trinkgeld geben. Trinkgelder sind vielmehr bereits über die berechnete Trinkgeldpauschale „abgegolten“.

Ähnliches gilt außerdem auch auf internationalen Kreuzfahrt-Schiffen. Auch hier werden Trinkgelder oft im Vorfeld über eine Pauschale eingezogen. Bei Reisen mit Royal Caribbean International beispielsweise zahlen Urlauber pro Kabine etwa 15 Dollar Trinkgeld. Bei Bar-Besuchen werden außerdem 18 Prozent Trinkgeld auf die Speisen- und Getränkerechnung aufgeschlagen. Norwegian Cruise Line handhabt das Thema Trinkgeld ähnlich. Auch hier werden 15 Dollar Trinkgeld pro Kabine sowie 20 Prozent Trinkgeld auf die Getränkepreise aufgeschlagen.

Kreuzfahrt-Urlauber sind oft unzufrieden mit den Trinkgeld-Regelungen

Insbesondere deutsche Kreuzfahrt-Urlauber sind oft unzufrieden mit den Trinkgeld-Regelungen der Reedereien. Schließlich sehen sie Trinkgelder als freiwillige Zuwendungen, die sie Servicekräften dann zukommen lassen, wenn sie mit bestimmten Leistungen besonders zufrieden waren. Mit einem pauschal berechneten „Zwangstrinkgeld“ hingegen sind viele Urlauber nicht einverstanden.

Diese Problematik kennen auch viele Reedereien und reagieren darauf: Insbesondere bei hauptsächlich von Deutschen frequentierten Reisen haben Urlauber daher die Möglichkeit, der Berechnung einer Trinkgeldpauschale zu widersprechen. Entscheiden sie sich hierfür, haben die Urlauber die Möglichkeit, Trinkgelder „wie gewohnt“ und allein dann, wenn sie es für angemessen halten, zu vergeben.

Bei vielen internationalen Reedereien hingegen besteht diese Möglichkeit nicht. Das hängt damit zusammen, dass sich die Kreuzfahrtanbieter hier am „amerikanischen Trinkgeldmodell“ orientieren. Bei diesem ist die Berechnung eines Service-Entgelts in Höhe von 15 bis 20 Prozent des Rechnungsbetrags üblich. Das berechnete Service-Entgelt wird dabei häufig als „Pauschaltrinkgeld“ angesehen.

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