Thomas Cook streicht alle Reisen bis Ende des Jahres

9. Oktober 2019 03:56

Einige werden es sicher bereits vermutet haben, nun ist es Tatsache: Wer bei Thomas Cook eine Reise gebucht hat, wird sie dieses Jahr nicht mehr antreten. Alle Abreisen bis 31. Dezember 2019 wurden heute abgesagt. Betroffene müssen sich nun beim Insolvenzversicherer melden.

Reisender mit Gepäck
Für Thomas Cook-Urlauber fällt der Urlaub bis Jahresende ins Wasser.

Zunächst waren die Reisen nur bis Ende Oktober abgesagt worden, aus insolvenzrechtlichen Gründen könne jedoch die Durchführung der Reisen nicht gewährleistet werden, teilt Stefanie Berk, Vorsitzende der Geschäftsführung der deutschen Thomas Cook GmbH, mit. Wer seinen Urlaub direkt bei Thomas Cook oder einem zum Unternehmen gehörenden Reiseveranstalter wie Thomas Cook Signature Finest Selection, Neckerman Reisen, Öger Tours, Bucher Reisen oder Air Marin mit Abreisetermin bis 31. Dezember 2019 gebucht hat, wird diesen nicht mehr antreten können. Das betrifft auch ganz oder teilweise gezahlte Reisen.
Alle Betroffenen sollen schnellstens informiert werden. Diese müssen sich zur Klärung ihrer Ersatz- bzw. Entschädigungsansprüche an die KAERA AG, die im Auftrag der Zurich Versicherung für Thomas Cook tätig ist, wenden.

Reisen ab Januar 2020 ungewiss

In der Zwischenzeit wurde die Rückholung der zum Zeitpunkt der Insolvenzeinleitung 140.000 deutschen Urlauber abgeschlossen. Alle Reisenden konnten zudem ihren Urlaub zum bis zum Ende fortsetzen. Bei den Betroffenen habe man sich für die zahlreichen Unannehmlichkeiten im Rahmen der Zahlungsunfähigkeit entschuldigt.
Gleichzeitig werden Gespräche mit Investoren geführt, die sehr vielversprechend zu sein scheinen, Hoffnung keimt auf. Interesse besteht offenbar an der gesamten Unternehmensgruppe sowie an einzelnen Unternehmensteilen. Für den vergangenen Monat wurden die deutschen Thomas Cook-Mitarbeiter bereits bezahlt. Bis einschließlich November gibt es noch Insolvenzgeld seitens der Arbeitsagentur.
Ob die Reisen ab 1. Januar 2020 durchführbar sind oder ebenfalls gestrichen werden müssen, soll zusammen mit der Insolvenzverwaltung entschieden werden.

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