Thomas Cook: Staatshaftung wird gerichtlich eingefordert
20. November 2019 12:45
Im Zuge der Insolvenz von Thomas Cook wurde schnell klar, dass die gesetzlich vorgeschriebene Versicherungssumme von 110 Millionen Euro nicht ausreichen wird, um die betroffenen Kunden auch nur annähernd voll zu entschädigen. Nun zieht eine Anwaltskanzlei vor Gericht.
Der Staat soll für die Cook-Pleite aufkommen
Die Anwaltskanzlei Mutschke aus Düsseldorf hat Klage gegen die deutsche Bundesregierung vor dem Landgericht Berlin erhoben. Dem Staat wird vorgeworfen, die EU-Richtlinie zur Sicherung von Kundengeldern bei Insolvenz des Reiseveranstalters nicht richtig umgesetzt zu haben. Die Düsseldorfer Kanzlei vertritt mehrere Geschädigte der Cook-Insolvenz.
So soll nun der Staat für die Entschädigung der betroffenen Kunden aufkommen, die durch die Insolvenz von Thomas Cook Geld in den Sand gesetzt haben. Die für den Fall einer Insolvenz des Reiseveranstalters vorgesehene Summe von 110 Millionen Euro reicht nicht aus, um allen Betroffenen ihr verlorenes Geld zu erstatten.
Anfang Dezember soll die Schadensquote ermittelt werden, mit der jeder eine anteilige Entschädigung erhält, so die Zurich Versicherung. Bisweilen wird der Schaden auf 400 bis 500 Millionen Euro geschätzt.
Nachdem alle Reisen bis Ende des Jahres abgesagt wurden, wurden auch alle Reisen für 2020, die über den Reiseveranstalter Thomas Cook gebucht wurden, storniert. Schäden sollten schnellstmöglich über www.kaera-ag.de angemeldet werden.
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