Thomas Cook: Die Entschädigung lässt auf sich warten

21. Oktober 2019 12:52

Die Insolvenz von Thomas Cook betrifft hunderttausende deutsche Urlauber. Schnell wurde bekannt, dass die Versicherungssumme nicht alle Urlauber entschädigen wird. Zudem müssen sich die Betroffenen in Geduld üben.

Nur anteilige Entschädigungen möglich

InsolvenzLaut Gesetz ist der Reiseveranstalter verpflichtet eine Versicherungssumme von 110 Millionen Euro zur Absicherung der Kundengelder zu hinterlegen. Im Falle einer Insolvenz kann die Reise dann im besten Fall dennoch stattfinden oder man erhält sein Geld zurück, falls der Urlaub gar nicht erst angetreten werden kann. So weit, so theoretisch. Denn im Falle von Thomas Cook reichen die besagten 110 Millionen Euro bei weitem nicht aus, um alle betroffenen Kunden zu entschädigen. Das gab der Insolvenzversicherer Zurich bereits kurz nach Bekanntwerden der Insolvenz des Reiseveranstalters bekannt.
Aktuell geht man davon aus, dass die Betroffenen möglicherweise nur zu etwa einem Viertel entschädigt werden könnten. Da die Schadenssumme die Höhe des Versicherungsbetrages deutlich übersteigt, werden die Ansprüche quotiert. Zudem dauere es bis alle Auszahlungen vorgenommen werden können, heißt es seitens KAERA, dem von Zurich beauftragen Versicherungsdienstleister. Alle Betroffenen werden angeschrieben und um Gedudl gebeten, bis sämtliche Schadensprüfungen abgeschlossen sind.

Was passiert mit Thomas Cook-Reisen ab 2020?

Unklar bleibt, was mit Reisen ab dem 1. Januar 2020 passiert, da bisher nur alle Reisen bis Jahresende abgesagt wurden. Wer bei einem anderen Reiseveranstalter bucht und dann der Urlaub dann doch über Thomas Cook stattfinden kann, muss möglicherweise eine Stornogebühr bezahlen. Manche Anbieter locken jedoch auch mit Angeboten, bei denen die alternative Reise innerhalb von 7 Tagen kostenfrei storniert werden kann, sollte der Urlaub doch über Thomas Cook stattfinden.

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