Schutz vor Covid-19: TUI führt neuen Versicherungsschutz ein

20. Juli 2020 03:28

Die ersten Reisenden sind schon wieder im Urlaub unterwegs. Dass die Corona-Pandemie weiter anhält, darf aber nicht vergessen werden. TUI reagiert daher nun mit einem besonderen Reiseschutz.

Das umfasst die Corona-Versicherung von TUI

Quarantäne
Sollte es im Urlaub mit TUI zu Quarantänemaßnahmen kommen, übernimmt Covid Protect die anfallenden Kosten. (Symbolbild)

Nach und nach reagieren immer mehr Reiseveranstalter und Airlines auf die veränderten Voraussetzungen, die die Corona-Pandemie mit sich bringt. Auch beim Reiseveranstalter TUI ließ man sich etwas einfallen, um den Urlaubern ein ruhiges Gewissen zu bescheren.
Seit dem 18. Juli gibt es für TUI-Urlauber einen Covid-19-Versicherungsschutz. Diesen bietet die TUI in Zusammenarbeit mit AXA Partners und titelt ihn Covid Protect. Wie TUI mitteilte, wird Covid Protect allen TUI-Gästen für Reisen bis zum 31. Dezember 2020 zur Verfügung stehen. Es gilt der 31. März 2021 als spätester Rückreisetermin.
Wer Covid Protect seiner Reise hinzufügen möchte, muss dafür nicht mal selbst aktiv werden. Allen Buchungen bei TUI, airtours Reisen, XTUI und Fly & Mix wird die Corona-Versicherung automatisch hinzugefügt.
Wer sich nun fragt, was die Corona Protect-Versicherung umfasst, wird von TUI ebenfalls gleich aufgeklärt. Wie der Reiseveranstalter mitteilte, steht Reisenden unter anderem eine 24/7-Notfall-Hotline und App mit ärztlicher Teleberatung und medizinischer Assistenz zur Verfügung. Enthalten sind außerdem:

  • Medizinische Rückführung und medizinische Heilbehandlungskosten
  • Übernahme von Heilbehandlungskosten inklusive PCR-Test
  • Medizinischer Rücktransport in ein deutsches Krankenhaus, sofern keine medizinischen Gründe oder sonstigen regulatorischen Vorschriften (z.B. Flugverbote) dagegen sprechen
  • Heimreise von Familienangehörigen (Übernahme von Mehrkosten und Umbuchungsgebühren)
  • Quarantänekosten-Garantie
  • Bei Infektion oder bei Verdacht auf eine Infektion mit dem SARS-COV-2 Virus oder ähnlicher Viren und behördlich angeordneter individueller Quarantäne oder auch bei Verweigerung der Einreise aufgrund einer Körpertemperaturkontrolle
  • Unterbringungskosten aufgrund von Quarantäne bis zu 14 Nächten
  • Kosten des Rückflugtickets, sofern der ursprünglich gebuchte Flug nicht umbuchbar ist

Übernommen werden pro Person Kosten von maximal 3.500 Euro.

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