Rückerstattung: Wie Sie Ihr Geld schnell wieder zurückbekommen

10. August 2020 11:57

Die Corona-Pandemie hat für ein großes Chaos in der Reisebranche gesorgt. Zahlreiche Kunden haben ihre Reise storniert. Einige von ihnen warten heute noch auf die Rückzahlung ihrer geleisteten Reisekosten. Was Sie tun können, um Ihr Geld vom Reiseveranstalter oder der Fluggesellschaft so schnell wie möglich zurückbekommen, erfahren Sie hier.

Gutscheinlösung als Alternative wählen

Bargeld
Durch die massenhaften Stornierungen hat man oftmals die Wahl zwischen einem Gutschein oder einer Rückerstattung.

Im Normalfall sind Fluggesellschaften und Reiseveranstalter verpflichtet, ihren Kunden nach der Stornierung den Reisepreis innerhalb von 2 Wochen zurückzuerstatten. Doch die gewaltige Corona-Welle hat für einen großen Rückstau im Bearbeitungsverlauf der Stornierungen gesorgt. In der Regel geht eine Ausstellung eines gleichwertigen Gutscheins schneller als die Rückerstattung des Reisepreises. Wer also ohnehin plant, in absehbarer Zeit erneut Urlaub zu buchen, ist mit einem Gutschein möglicherweise besser beraten. Wer jedoch lieber sein Geld zurückhaben möchte, kann darauf natürlich bestehen.

Direkten Kontakt zum Reiseveranstalter suchen

Bleiben Sie immer hartnäckig und kontaktieren Sie Ihren Reiseveranstalter am besten persönlich. Erfahrungsgemäß geht die Bearbeitung schneller, wenn der Kunde regelmäßig telefonisch oder per E-Mail nachfragt. Mittlerweile sind einige Reiseunternehmen telefonisch wieder besser erreichbar als noch vor ein paar Monaten, als die Pandemie ihren Höhepunkt erreicht hatte.

Schlichtungsstelle einbinden

Sie haben von Ihrer Airline die Kosten für das Flugticket noch nicht zurückbekommen und die Fluggesellschaft zeigt sich wenig kooperativ? Wenn Sie nicht gleich einen Anwalt einschalten und die Angelegenheit außergerichtlich klären wollen, wäre die bundesweite Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr (SÖP) der richtige Ansprechpartner für Sie. Direkt auf der Webseite der SÖP können Sie einen Schlichtungsantrag ausfüllen, den Sie zusammen mit den erforderlichen Reisedokumenten dorthin schicken können. Weiterhin müssen Sie die bisherige Kommunikation mit der Airline nachweisen. Die Erfolgsquote solcher Schlichtungsstellen liegt bei etwa 80 Prozent.

Verbraucherschutz kontaktieren

Guten Rat gibt Ihnen zudem die Verbraucherzentrale an Ihrem Wohnort. Hier bekommen Sie den für Ihre Situation optimal zugeschnittenen Lösungsweg angezeigt. Darüber hinaus finden Sie auf der Internetseite der Verbraucherzentrale einen Musterantrag für die Rückerstattung der Reisekosten. Nachdem Sie das Formular ausgefüllt haben, schicken Sie es Ihrem Reiseveranstalter zu.