Reiserecht: Mehr Kundensicherheit bei Pauschalreisen

1. März 2018 01:17

Das zum 01.07.2018 in Kraft tretende neue Reiserecht sichert Kunden mehr Transparenz und Sicherheit zu. So sind ihre Gelder künftig auch im Falle einer Insolvenz des Reiseveranstalters geschützt.

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Neues Reiserecht sorgt für mehr Sicherheit

In der Vergangenheit waren im Voraus bezahlte Gelder verloren, sobald ein Reiseveranstalter zahlungsunfähig wurde. Dieses Risiko müssen Reisefreunde nach der Gesetzesänderung nicht mehr tragen. Reiseveranstalter sind ab diesem Zeitpunkt dazu verpflichtet, erhaltene Kundengelder für den Insolvenzfall zu versichern. Durch diese künftig verpflichtende Insolvenzversicherung können Kunden sich im schlimmsten Falle zumindest auf eine schnelle und unkomplizierte Rückzahlung ihrer Gelder verlassen. Entsprechende Versicherungspolicen für Reiseveranstalter sind mittlerweile am Markt erhältlich.
 
Der Schutz bzw. die Schutzverpflichtung gilt für Pauschalreisen. Buchen Urlauber also Anreise und Hotel zu einem Pauschalpreis bei einem Reiseveranstalter, greift künftig der neue gesetzlich zugesicherte Schutz. Auch andere Verbundreisen – beispielsweise Hotel und Skipass – sind ab dem 01.07. versichert, sofern die Zahlung an den Reisevermittler geleistet wird. Schließt der Kunde jedoch einen separaten Vertrag ab, greift der gesetzliche Schutz nicht.
Auch für den Fall einer Insolvenz während der Reise sieht das neue EU-Recht Regelungen vor, die den Urlauber schützen. Wird der Reiseveranstalter zahlungsunfähig, während der Reisende sich bereits im Urlaub befindet, hat er einen Anspruch auf Rückbeförderung und die Übernahme der Kosten für eine zusätzlich nötige Beherbergung. Trotz der neuen gesetzlichen Regelungen muss im Reisevertrag explizit auf die Rückbeförderungspflicht hingewiesen werden.

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