Reine Gutscheinlösung nicht erwünscht: EU stellt sich weiterhin quer
17. April 2020 02:10
Die Gutscheinlösung innerhalb der Reisebranche ist derzeit häufig Diskussionsgegenstand. Doch Reiseveranstalter warten weiterhin auf eine klare Antwort der Europäischen Union.
Die Coronakrise macht beinahe allen Branchen das Leben schwer. Die Tourismusbranche gehört zu jenen, die besonders schwer getroffen wurden. Viele Reisveranstalter bangen um ihre Existenz. Deshalb wird auch in Deutschland eine Gutscheinlösung heftig diskutiert. Pauschalreisen, Flugtickets & Co. müssten so nicht erstattet werden. Stattdessen würden die Kunden einen Gutschein in Höhe des gezahlten Betrags erhalten, den sie zu einem späteren Zeitpunkt einlösen könnten.
Doch die EU-Kommission, die diesem Vorstoß zustimmen muss, sieht diesen kritisch. EU weit haben Urlauber das Recht, sich zwischen einem Gutschein und einer Erstattung zu entscheiden.
Reiseveranstalter wie Alltours, Wikinger Reisen und Schauinsland-Reisen handeln bereits nach dieser Vorgabe und erstatten die bezahlten Beträge wie vom Kunden gewünscht. Andere hoffen, dass die Gutschein-Lösung kommt, wie es in Ländern wie Frankreich, Belgien und Italien schon der Fall ist.
Das große Aber der Gutschein-Lösung
Obwohl in einigen Ländern die Gutschein-Lösung bereits zum Einsatz kommt, heißt das noch lange nicht, dass diese auch Bestand hat. Wie touristik-aktuell in Bezug auf einen Bundestagabgeordneten berichtet, könnte die Regelung dort noch gekippt werden. Die Konsequenzen darf man aber nicht außer Acht lassen. Der Abgeordnete warnt auch davor, dass die Alternative eine Insolvenzwelle bei den Reiseveranstaltern wäre.
Wenngleich EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen gegenüber der Bild am Sonntag betonte, dass die Menschen europaweit rechtlich die Wahl hätten, ob sie das Geld oder einen Gutschein wollen, appelliert sie, dass man sich nach Möglichkeit für den Gutschein entscheide.
Fällt die Entscheidung auf den Gutschein, können Reiseveranstalter weiter mit dem Geld arbeiten und bleiben liquide. Anders sieht es aus, wenn jeder Betrag in voller Höhe zurückerstattet werden muss und die Reiseveranstalter ohne Einnahmen haushalten sollen.
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