Rail-and-Fly-Tickets: Reiseveranstalter muss für Verspätungen der Bahn aufkommen

18. September 2018 08:09

Das Amtsgericht Frankfurt hat entschieden, dass Reiseveranstalter, die Zugtickets zum Flughafen als Inklusivleistung anbieten, dafür sorgen müssen, dass ihre Kunden den Flug tatsächlich pünktlich erreichen.

Reisende am Flughafen
Rail & Fly: Reiseveranstalter müssen pünktliche Abreise garantieren

Für Verspätungen der Bahn, die zum Verpassen des gebuchten Flugs führen, müssen die betroffenen Reiseveranstalter unter Umständen aufkommen. Sie haften also auch, wenn die Schuld eindeutig bei der Bahn liegt. Doch auch die Kunden, die ein solches Rail-and-Fly-Ticket buchen, müssen ihren Teil zum Gelingen der Anreise beitragen.
Im verhandelten Fall führte diese Pflicht zur Mitwirkung am Gelingen der Anreise zur Abweisung der Klage. Im konkreten Fall hatte der Reiseveranstalter die Kunden gebeten, drei Stunden vor Abflug am Flughafen einzutreffen. Die Kläger verpassten ihren Flug aufgrund einer starken Zugverspätung und forderten vom Reiseveranstalter, für die Zusatzkosten aufzukommen. Da ihr Zug jedoch regulär erst zwei Stunden und 45 Minuten vor dem Abflug angekommen wäre, wies das Gericht die Klage ab – die Kläger hatten die Vorgaben des Reiseveranstalters missachtet und somit selbst zum Misslingen der Anreise beigetragen. Dennoch stellte das Gericht fest, dass der Reiseveranstalter in derartigen Fällen prinzipiell haftbar gemacht werden kann. Halten die Kunden alle Vorgaben des Reiseveranstalters ein, verpassen ihren Flug aber aufgrund einer Zugverspätung, muss der Reiseveranstalter für den entstandenen Schaden aufkommen. Das Urteil stärkt die Rechte der Kunden nach der Buchung.

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