Pauschalreisen: Flugausfall, das gilt es zu beachten
12. April 2023 08:47
Die Pauschalreise ist eine der beliebtesten Arten von Urlaub für die Deutschen: Rund 40 % der Deutschen entscheiden sich dafür. Sie besticht dadurch, dass der Reiseveranstalter ein Paket aus Flügen und Unterkunft zusammenstellt, welche den Gesamtpreis ausmachen. Doch was tun, wenn der Flug ausfällt? Was sollten Urlauber in diesem Szenario beachten?
Ansprüche von Reisenden: Wenn der Flug bei der Pauschalreise ausfällt
Fällt der Flug bei einer Pauschalreise aus, ist es Reisenden möglich, verschiedene Ansprüche geltend zu machen. Immerhin ist ein angekündigter Flugausfall eines der schlimmsten Dinge, die bei der Buchung einer Pauschalreise passieren kann.
Relevant ist hier die EU-Verordnung EG Nr. 261/2004. In dieser wird festgehalten, wie hoch die Entschädigung in den jeweiligen Fällen sein kann. Bei Flügen von bis zu 1.500 km sind es 250 Euro, bis 3.500 km sind es 400 Euro und wenn das Reiseziel mindestens 3.500 km oder weiter entfernt ist und außerhalb der EU liegt, können 600 Euro gefordert werden.
Doch gibt es bei einem Flugausfall bei einer Pauschalreise nur eine finanzielle Entschädigung? Nein – Fluggäste haben auch einen Anspruch auf sogenannte Unterstützungs- und Betreuungsleistungen. Zu den Betreuungsleistungen zählen unter anderem die Verpflegung und die Unterbringung in einem Hotel. Eine Unterstützungsleistung liegt dann vor, wenn für eine Alternative für die Fortsetzung der Flugreise gesorgt wird oder wenn der Flugpreis erstattet wird.
Des Weiteren können Reisende gegenüber dem Reiseveranstalter einen Anspruch auf Minderung des Reisepreises geltend machen. Vor allem dann, wenn der Flugausfall eine deutliche Beeinträchtigung der Pauschalreise darstellt, ist dies relevant.
Zudem ist ein Rücktritt von der gebuchten Reise möglich, wenn der Flugausfall sowie der Ersatz für eine erhebliche Beeinträchtigung der Reise sorgen würden.
Wissenswertes zur Entschädigung bei Flugausfall
Leider können Fluggäste nicht in jedem Fall eine Entschädigung verlangen, wenn es bei der Pauschalreise zu einem Flugausfall kommt. Die Ansprüche entfallen unter gewissen Bedingungen. Informiert die Fluggesellschaft bereits mindestens zwei Wochen im Vorfeld über den Ausfall, kann keine Entschädigung verlangt werden. Das Gleiche gilt auch dann, wenn der Flug sieben Tage vor der Abflugzeit annulliert wird und gleichzeitig eine zumutbare Flugalternative durch die Fluggesellschaft empfohlen wird.
Es gibt noch weitere Ausnahmen, in denen Fluggesellschaften keine Entschädigung zahlen müssen, wenn bei der Pauschalreise ein Flug gestrichen wird. Man spricht hierbei auch von „außergewöhnlichen, unvermeidbaren Umständen“. Dazu zählen unter anderem schlechtes Wetter wie Schneestürme oder schwere Gewitter sowie Streiks von Bodenpersonal und Piloten. Solch unvorhersehbare Ereignis befreien eine Fluggesellschaft somit von einer Pflicht, eine Entschädigung zu leisten. Dabei muss der Flug gar nicht lange im Vorfeld abgesagt werden – auch kurzfristige Annullierungen sind bei unvorhersehbaren Ereignissen absolut möglich.
Was hier jedoch nötig ist, ist ein Nachweis. Die Fluggesellschaft muss beweisen können, dass ein Flugausfall nicht hätte vermieden werden können. Immerhin kommt es immer wieder vor, dass Fluggesellschaften, bei denen ein Flug ausgefallen ist, unvorhersehbare Ereignisse als Ausrede benutzen, um sich vor Entschädigungszahlungen zu drücken. Zumutbare Maßnahmen dürfen keine Wirkung zeigen – ansonsten ist ein Anspruch auf Entschädigung vorhanden.
Das Reiserecht zum Thema Pauschalreise und Flugausfall
Deutschland ist für seine hohe Rechtssicherheit bekannt. Daher verwundert es auch nicht, dass der Gesetzgeber auch genaue Regelungen bereithält, was mögliche Reisemängel, zu denen ein Flugausfall zweifelsohne gehört, betrifft.
Wenn ein Flug im Zuge einer Pauschalreise gestrichen, ergeben sich entsprechende Forderungen. Diese stammen sowohl aus dem Fluggastrecht als auch aus dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB). Das Fluggastrecht stützt sich auf das Übereinkommen von Montreal sowie auf die EG-Verordnung 261-2004.
Wenn der Flug der Pauschalreise ausfällt, sitzt man im schlimmsten Fall erst einmal am Flughafen fest. Viele Reisende wissen dann gar nicht, was sie tun sollen. Zunächst einmal gilt: Es ist essenziell, Ruhe zu bewahren. Genauso wichtig ist es allerdings, sich seiner Rechte bewusst zu sein.
Wenn der Flug gestrichen wurde, liegt es an der Fluggesellschaft, sich um das leibliche Wohl der Passagiere zu kümmern. Wurde ein Flug kurzfristig annulliert, steht Reisenden, so lange sie auf eine Ersatzbeförderung warten müssen, eine Verpflegung am Flughafen zu.
Damit Urlauber später eine entsprechende Entschädigung erhalten können, ist es wichtig, die Rechnungen für Essen und Trinken und alle anderen Belege aufzubewahren. Sie müssen später vorgelegt werden können.
Eine weitere Pflicht seitens der Fluggesellschaft: Reisende müssen während der Wartezeit mindestens zwei Telefonate führen oder E-Mails verschicken dürfen. Und wenn der Folgeflug erst am nächsten Tag stattfindet, muss eine Hotelübernachtung organisiert werden. Meist handelt es sich dabei nicht gerade um eine sehr luxuriöse Unterkunft. Zweckmäßige Hotels, die ganz in der Nähe des Flughafens liegen, sind die Lösung. Die Fluggesellschaft muss jedoch nicht nur die Kosten für das Hotel an sich übernehmen. Sie muss auch den Transfer vom Flughafen zum Hotel und zurück bezahlen.
Ansprüche geltend machen: Das müssen Reisende wissen
Wie bei allem im Leben muss man auch bei einem Flugausfall selbst tätig werden, um eine Entschädigung zu erhalten. Im ersten Schritt ist es das A und O, alle Flugtickets und Rechnungen aufzubewahren und zu sammeln. Dabei gilt: Besser hat man zu viele Nachweise als zu wenig. Selbst Fotos auf dem Smartphone können sich in solchen Situationen als sehr sinnvoll erweisen. Somit sollte man nichts löschen oder wegewrefen.
Tatsächlich haben Urlauber auch nicht ewig Zeit, um ihre Ansprüche geltend zu machen. Sie müssen sich innerhalb von 30 Tagen bei ihrem Reiseveranstalter melden und dort eine Entschädigung fordern. Sonst kann dieser die Forderung ablehnen.
Übrigens ist es äußerst wichtig, sich beim Check-in-Schalter einzufinden – auch wenn der Flug abgesagt wurde. Auf diese Weise kann man eine schriftliche Bestätigung von der Airline einholen. Dies gilt im Übrigen auch für verspätete Flüge.
Wer sich dabei überfordert fühlt, kann sich direkt an einen Rechtsbeistand wenden. Es gibt viele spezialisierte Anbieter, die sich mit dem Flugrecht bestens auskennen und Urlaubern helfen, die bei ihrer Pauschalreise auf Probleme stoßen. Auf diese Weise werden alle nötigen Informationen und Daten gesammelt, sodass der maximale Anspruch auf Erstattung durchgesetzt werden kann.
Fazit
Ein Flugausfall erweist sich immer als sehr ärgerlich – ganz gleich, ob privat oder auf einer Geschäftsreise. Doch besonders bei Pauschalreisen ist dieses Szenario eine absolute Katastrophe. Glücklicherweise gibt es Mittel und Wege, um an eine Entschädigung zu kommen.
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