Mehr Sicherheit: Bundestag beschließt Reisesicherungsfonds

11. Juni 2021 02:48

Ein Reisesicherungsfonds ist schon länger im Gespräch. In der Nacht von Donnerstag auf Freitag brachte der Bundestag das entsprechende Gesetz auf den Weg.

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Im Falle einer Insolvenz des Reiseveranstalters sind Kundengelder von Urlaubern künftig besser abgesichert. (Symbolbild)

Schon am 1. Juli tritt das neue Gesetz zum Reisesicherungsfonds in Kraft. Ab dem 1. November werden durch den Fonds dann operativ die Kundengelder abgesichert.
Angestoßen wurde der Reisesicherungsfonds nachdem Kunden in der Vergangenheit häufig auf Kosten sitzen blieben, weil ein Reiseveranstalter Insolvenz anmelden musste. Deshalb wird schon lange über einen sogenannten Reisesicherungsfonds gesprochen, der in der Nacht von Donnerstag auf Freitag durchgewunken wurde.
Ausschlaggebend war für die Diskussion vor allem die Pleite des Reisegiganten Thomas Cook, der im Herbst 2019 Insolvenz anmeldete und der Wirtschaft und der Politik vor Augen führte, dass herkömmliche Versicherungen solch immense Schadensummen nicht abdecken können.

So funktioniert der Reisesicherungsfonds

Künftig werden Reiseveranstalter 5 Prozent des Nettopauschalreiseumsatzes in den Reisesicherungsfonds einzahlen. Hierfür haben sie die Möglichkeit, auf eine Versicherung oder eine Bankbürgschaft zurückzugreifen. Die Aufbauphase des Fonds wurde bis auf 2027 verlängert. In dieser Zeit unterstützt der Bund den Fonds, um die Leistungsfähigkeit des Fonds schon zu Beginn sicherzustellen.
Eine Opt-out-Option wurde kleinen und mittelständischen Unternehmen eingeräumt. Liegt der Umsatz unter 10 Millionen Euro sind Reiseunternehmen nicht dazu verpflichtet, in den Reisesicherungsfonds einzuzahlen. Stattdessen steht es ihnen frei, sich mit einer individuellen Versicherungslösung oder einer Bankbürgschaft abzusichern.
Wo die Verbände weitestgehend zufrieden sind, gibt es eine Entscheidung, die besonders heftig kritisiert wird. Bei einem Pauschalreiseumsatz unter 3 Millionen Euro müssten Reiseveranstalter künftig eine Absicherung von einer Million Euro vorweisen können. Das dürfte gerade einigen Reisebüros schwerfallen, die nur gelegentlich selbst als Reiseveranstalter auftreten.

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