Malediven-Steuer ab Oktober 2026: Was die neue GST für deine Rundreise bedeutet
24. September 2026 09:32
Ein Paradies mit neuen Regeln: Die Malediven haben am 31. August 2026 ein Gesetz verabschiedet, das ausländische Reiseveranstalter, Reisebüros und Online-Buchungsplattformen ab dem 1. Oktober 2026 zur Abführung einer Tourismussteuer von 17 Prozent verpflichtet. Der Deutsche Reiseverband (DRV) schlägt Alarm, österreichische und Schweizer Branchenverbände ziehen nach – und wer eine Rundreise oder Pauschalreise auf die Malediven für den Winter gebucht hat, fragt sich zu Recht: Wird mein Urlaub jetzt teurer?

Was hat die maledivische Regierung genau beschlossen?
Grundlage ist die sogenannte achte Änderung des Gesetzes über die Goods and Services Tax (GST), die Präsident Mohamed Muizzu am 31. August unterzeichnet hat – nachdem der Entwurf erst Mitte August ins Parlament eingebracht worden war. Das Parlament stimmte den Änderungen mit 64 Stimmen zu.
Ab dem 1. Oktober 2026 müssen auch ausländische Reiseveranstalter, Reisebüros und Online-Buchungsplattformen eine Tourismussteuer abführen, wenn sie Unterkunft, Verpflegung oder Transfers vor Ort verkaufen oder vermitteln. Ausländische Reiseveranstalter, Online-Reisebüros und Reisebüros, die touristische Dienstleistungen auf den Malediven anbieten, fallen damit in den Anwendungsbereich der lokalen GST – auch wenn sie keine Betriebsstätte im Land haben.
Die Malediven wollen einen größeren Anteil des durch den Verkauf ihrer Tourismusprodukte erzielten Wertes im eigenen Steuersystem behalten. Bislang bestand das Problem darin, dass ein großer Teil des Tourismusangebots von Unternehmen außerhalb der Malediven verkauft wird: Ein Resort kann beispielsweise Unterkünfte zu einem vertraglich vereinbarten Preis an einen ausländischen Reiseveranstalter verkaufen, während das endgültige Pauschalangebot dem Touristen in einem anderen Land zu einem höheren Preis angeboten wird. Genau diesen außerhalb der Malediven geschaffenen Mehrwert wollen die Malediven nun steuerlich erfassen.
Wie hoch ist die Steuer – und wer zahlt sie wirklich?
Die neue Tourism Goods and Services Tax (TGST) von 17 Prozent wird nicht auf den kompletten Reisepreis fällig, sondern nur auf die Handelsspanne des Anbieters – also die Differenz zwischen dem, was der Reisende zahlt, und dem, was an das maledivische Hotel oder den Leistungsträger vor Ort weitergereicht wird.
Als Inbound-Tourismusprodukte definiert das Gesetz Unterkunft, Mahlzeiten, Transport und andere touristische Aktivitäten auf den Malediven. Bei Anbietern ohne festen Geschäftssitz auf den Malediven wird für die Berechnung der GST die Gegenleistung für diese lokalen Leistungen abgezogen – bei Reiseveranstaltern wird damit nicht der gesamte Reisepreis als Bemessungsgrundlage herangezogen.
Die Regelung betrifft laut der österreichischen Wirtschaftskammer (WKO) auch Unternehmen ohne Niederlassung auf den Malediven oder ohne dort erbrachte Beratungs- und Vermittlungsleistungen.
Auf einer Fernreise zu den Malediven, die gerne mit Insel-Hopping oder einem Safarboot-Abenteuer kombiniert wird, können die Margenaufschläge je nach Reisedauer und Leistungspaket durchaus spürbar sein – auch wenn die Bemessungsgrundlage auf die Marge begrenzt bleibt.
Warum kritisiert der DRV die Einführung so scharf?
Wenn Reisen längst verkauft und Preise bereits kalkuliert sind, treffen kurzfristige Steueränderungen die Branche besonders hart. Genau diese Situation zeichnet sich jetzt auf den Malediven ab.
Der Deutsche Reiseverband (DRV) hat die geplante Ausweitung der maledivischen Goods and Services Tax (GST) auf ausländische Reiseveranstalter und Reisebüros als praxisuntauglich kritisiert. Für Reiseveranstalter, die ihre Angebote viele Monate im Voraus kalkulieren und verkaufen, sei ein Vorlauf von wenigen Wochen nicht ausreichend.
DRV-Präsident Albin Loidl betonte: „Die Malediven sind ein wichtiges Reiseziel für die Kunden von deutschen Reisebüros und Reiseveranstaltern. Umso wichtiger ist es, neue steuerliche Regeln so einzuführen, dass sie planbar, verhältnismäßig und in der Praxis umsetzbar sind.“
Der Verband weist darauf hin, dass viele Winterangebote längst kalkuliert und verkauft sind – zusätzliche Kosten lassen sich bei bestehenden Buchungen oft nicht mehr an die Gäste weitergeben.
Der Verband warnt vor erheblichen administrativen Hürden, unklarbaren Rechtsfragen und finanziellen Belastungen für die Reisebranche, da viele Pakete für die anstehende Wintersaison bereits verkauft und fest kalkuliert sind. In Abstimmung mit europäischen Partnerverbänden wird daher eine Verschiebung des Inkrafttretens sowie die Schaffung klarer Übergangsregelungen gefordert.
Was bedeutet das konkret für bereits gebuchte Malediven-Urlaube?
Viele Verbraucher in Deutschland und Europa haben ihre Urlaubsreisen auf die Malediven für die Monate ab Oktober 2026 bereits gebucht und vollständig oder teilweise bezahlt. Die Verträge zwischen Kunden und Reiseveranstaltern sind rechtlich bindend.
Nach dem deutschen Pauschalreiserecht sowie den entsprechenden EU-Richtlinien sind nachträgliche Preiserhöhungen durch den Veranstalter nur unter sehr strengen Auflagen möglich. Preisanpassungen wegen geänderter Steuern sind kurz vor Reiseantritt rechtlich oft ausgeschlossen oder an enge Fristen und Rücktrittsrechte für Verbraucher gekoppelt. In vielen Fällen müssen Reiseveranstalter die zusätzlichen Steuerlasten somit aus den eigenen Margen decken.
Besonders problematisch sind dabei bereits verkaufte Pauschalreisen mit fixierten Preisen und Verträgen. Für Reisende, die ihre Malediven-Pauschalreise bereits abgeschlossen haben, besteht also gute Chance, dass sich am gebuchten Preis nichts ändert – das Risiko tragen dann die Veranstalter.
Wie reagieren die europäischen Branchenverbände?
Das maledivische Finanzministerium und die Maldives Inland Revenue Authority (MIRA) haben die Herausforderungen für ausländische Reiseunternehmen anerkannt und zugesichert, betroffene Unternehmen insbesondere bei der Registrierung im MIRA-Portal, der Rechnungsstellung sowie bei Fragen zur Berechnung der GST zu unterstützen.
Am 15. September 2026 fand dazu eine Online-Informationsveranstaltung des maledivischen Ministeriums für Tourismus und Zivilluftfahrt gemeinsam mit MIRA statt. Das Webinar war ausgebucht. Den Schweizer Reise-Verband (SRV) erreichten zahlreiche Rückmeldungen, dass interessierte Unternehmen deshalb nicht teilnehmen konnten. Während der Veranstaltung blieben zahlreiche Fragen zur praktischen Umsetzung der neuen Bestimmungen offen.
Zahlreiche praktische und rechtliche Fragen sind laut dem Fachverband Reisebüros noch offen. Gemeinsam mit ECTAA und weiteren internationalen Branchenverbänden will der SRV ein weiteres Schreiben an die maledivischen Behörden verfassen.
Für alle, die am Webinar nicht teilnehmen konnten oder noch offene Fragen haben, bietet die Maldives Tax Academy im September 2026 weitere Online-Informationsveranstaltungen zur GST auf Inbound-Tourismusprodukte an.
Warum ist das für Malediven-Rundreisen besonders relevant?
Wer die Malediven nicht nur als Strandresort besucht, sondern etwa auf einem Safarboot von Atoll zu Atoll reist oder eine Multi-Island-Rundreise mit Schnorcheln, Tauchen und lokalen Guesthouse-Stopps kombiniert, bucht in der Regel ein Komplettpaket bei einem spezialisierten Veranstalter. Genau diese gebündelten Angebote sind von der neuen GST-Regelung direkt betroffen, da Transport, Unterkunft und Verpflegung als separate Inbound-Leistungen steuerlich relevant sind.
Die gute Nachricht: Die Steuer greift nur auf die Marge – wer also über einen Veranstalter bucht, der günstige Einkaufspreise mit den Resorts ausgehandelt hat, spürt die Auswirkungen weniger deutlich als bei einem Direktbucher mit hoher Einzelleistungs-Marge. Bei der Buchung einer Erlebnisreise auf die Malediven lohnt es sich dennoch, beim Veranstalter aktiv nachzufragen, ob und wie die neue Steuer eingepreist wurde.
Checkliste: Was du jetzt bei deiner Malediven-Buchung prüfen solltest
- Bereits gebucht? Beim Veranstalter nachfragen, ob der Reisepreis vertraglich fixiert ist und ob eine Preisanpassung überhaupt zulässig wäre.
- Noch nicht gebucht? Angebote für Reisebeginn ab Oktober 2026 sorgfältig vergleichen – neue Angebote dürften die GST bereits einkalkulieren, ältere Angebote möglicherweise nicht.
- Komplexe Rundreise mit mehreren Atolls? Mehrere Transport- und Übernachtungsleistungen können die Bemessungsgrundlage erhöhen – Transparenz beim Veranstalter einfordern.
- Stornierungsrecht prüfen: Falls ein Veranstalter eine Preiserhöhung ankündigt, kann das EU-Pauschalreiserecht ein kostenfreies Stornierungsrecht gewähren.
- Reisebüro befragen: Österreichische und Schweizer Büros stehen vor denselben offenen Fragen – gut informierte Reisebüros kennen den aktuellen Stand.
- Auf Neuigkeiten achten: DRV und SRV verhandeln weiter mit den maledivischen Behörden – eine Verschiebung des Inkrafttretens ist nicht ausgeschlossen.
Malediven als Reiseziel: Hintergrund und Bedeutung
Die Malediven zählen zu den begehrtesten Fernreisezielen Europas – und das trotz ohnehin hoher Reisepreise. Das Archipel mit rund 1.200 Inseln im Indischen Ozean lebt fast ausschließlich vom Tourismus. Die 10. Ausgabe der Travel Trade Maldives (TTM) 2026 brachte mehr als 130 Resorts und Hotels sowie über 250 Reiseveranstalter und -agenten aus den 30 wichtigsten Quellmärkten zusammen. Das zeigt: Der internationale Handel mit Malediven-Reisen ist robust – und genau deshalb zieht die Regierung in Malé nun die Steuerschraube an.
Wer sich für eine Last-Minute-Reise auf die Malediven interessiert, sollte bedenken: Kurzfristig gebuchte Reisen für Reisebeginn ab Oktober 2026 dürften in vielen Fällen bereits mit der neuen Steuer kalkuliert sein. Reisende, die jetzt spontan buchen, zahlen möglicherweise einen minimal höheren Preis – profitieren aber von voller Kostentransparenz.
Alle weiteren aktuellen Entwicklungen rund um die Reisebranche findest du laufend in unserem Reise-News-Bereich auf reiseveranstalter.com.
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Häufige Fragen zur neuen Malediven-Steuer für Reisende
Ab wann gilt die neue GST auf den Malediven für Reiseveranstalter?
Die neue Regelung gilt ab dem 1. Oktober 2026. Das maledivische Parlament hat das entsprechende Gesetz am 18. August 2026 verabschiedet, Präsident Muizzu hat es am 31. August unterzeichnet.
Wie hoch ist die Steuer und was genau wird besteuert?
Der Steuersatz der Tourism Goods and Services Tax (TGST) beträgt 17 Prozent. Besteuert wird jedoch nicht der gesamte Reisepreis, sondern nur die Handelsspanne des ausländischen Reiseveranstalters – also der Aufschlag auf die Einkaufspreise bei maledivischen Leistungsträgern für Unterkunft, Verpflegung und Transport.
Muss ich als bereits gebuchter Malediven-Urlauber mit einer Preiserhöhung rechnen?
Nach deutschem und europäischem Pauschalreiserecht sind nachträgliche Preiserhöhungen nur unter strengen Bedingungen möglich. Viele Veranstalter werden die Mehrkosten selbst tragen müssen. Im Zweifel beim Veranstalter direkt nachfragen und auf das Stornierungsrecht hinweisen, falls eine Preiserhöhung angekündigt wird.
Betrifft die Steuer nur Deutsche oder alle europäischen Reisenden?
Die Regelung gilt für alle ausländischen Reiseveranstalter, Reisebüros und Online-Buchungsplattformen weltweit – also auch für österreichische, Schweizer und andere europäische Anbieter. Entsprechend reagieren DRV (Deutschland), SRV (Schweiz), WKO-Fachverband und ECTAA auf europäischer Ebene.
Sind Malediven-Rundreisen besonders stark betroffen?
Pauschal-Rundreisen, die mehrere touristische Leistungen wie Safarboot, Transfer, Inselübernachtungen und Verpflegung bündeln, können eine breitere Bemessungsgrundlage aufweisen. Wer eine Rundreise bucht, sollte beim Veranstalter gezielt fragen, ob und wie die neue GST bereits eingepreist ist.
Könnte die Einführung der Steuer noch verschoben werden?
Der DRV, der SRV und weitere europäische Verbände fordern gemeinsam eine Verschiebung des Inkrafttretens sowie klare Übergangsregelungen. Das maledivische Finanzministerium hat Unterstützung zugesagt. Eine offizielle Verschiebung ist Stand September 2026 jedoch noch nicht beschlossen.
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