Kühne-Hörmann fordert höhere Haftungssummen für Reiseveranstalter

7. November 2019 05:39

Hessens Justizministerin Eva Kühne-Hörmann forderte vor der Herbstkonferenz der deutschen Justizminister eine Erhöhung der Haftsummen von Reiseveranstaltern. Anlass für die Äußerung war die Pleite des Reiseveranstalters Thomas Cook.

Justiz
Die Politik fordert eine höhere Haftungssumme für Reiseveranstalter.

Die hessische Justizministerin äußerte sich eindeutig: „Insbesondere, wenn große Reiseveranstalter pleitegehen, riskieren wir, dass sehr viele Kunden ihr Geld nicht zurückerhalten“. Ferner stellte sie klar, dass der Urlaub „gerade für Familien mit Kindern das Highlight des Jahres“ darstelle.
Tatsächlich hat die Pleite von Thomas Cook jüngst gezeigt, dass die bisher gesetzlich vorgeschriebene Haftungssumme keinesfalls ausreicht, um alle Betroffenen zu entschädigen oder auch nur um die von diesen bereits getätigten Zahlungen vollständig zurückzuzahlen. Viele Menschen haben also ihr Erspartes in Urlaubsreisen investiert, die sie nun nicht werden antreten können, und können hierfür nicht angemessen entschädigt werden.
Die Justizminister der Bundesländer wollen nun auf Initiative Bayerns im Rahmen der eingangs genannten Konferenz, anlässlich derer Kühne-Hörmann ihre Äußerung tätigte, über eine Erhöhung der geforderten Haftungssumme abstimmen. In der Vorlage heißt es, die bislang greifende Haftungssumme von 110 Millionen Euro, die bei einer Insolvenz mindestens zur Verfügung stehen soll, sei nicht mehr zeitgemäß. Stimmen die Justizminister der Vorlage zu, ist die Bundesregierung gefordert, zu prüfen, welche Summe in der heutigen Zeit als ausreichend angesehen werden kann, um alle Reisenden umfassend vor den Folgen einer Insolvenz zu schützen. In der Folge könnte das Reisegesetz dann geändert werden. Reiseveranstalter müssten die Versicherungssummen dann entsprechend erhöhen.
Kunden von Thomas Cook werden von einer eventuellen Gesetzesänderung nicht mehr profitieren. Sie soll lediglich in Zukunft für einen besseren finanziellen Schutz sorgen. In diesem aktuellen Fall ist bereits klar, dass die Deckungssumme der Versicherung nicht ausreichen wird, um alle Ansprüche erfüllen zu können.

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