Hotelpartner dürfen booking.com nicht unterbieten

9. Juni 2019 07:10

Das OLG Düsseldorf hat eine überraschende Entscheidung gefällt: Hotelpartner von booking.com dürfen booking.com auf ihrer eigenen Webseite nicht unterbieten. Eine Vertragsklausel, die das Bundeskartellamt für unzulässig erklärte, greift damit. Das ist auch für Touristen von Bedeutung.

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Hotelpartner dürfen booking.com nicht unterbieten

Viele Touristen informieren sich auf booking.com über Hotels und Hotelpreise in der anvisierten Urlaubsregion, um dann in der Hoffnung auf einen günstigeren Preis auf die Hotelseite zu wechseln. Hin und wieder lassen sich so echte Schnäppchen finden und gegenüber dem Buchungsportal günstigere Preise erzielen. Damit soll nun Schluss sein. Das OLG Düsseldorf hat die sog. enge Bestpreisklausel für zulässig erklärt. Sie sei nötig um „ein illoyales Umlenken von Kundenbuchungen“ zu verhindern.
Hotels, die weiterhin über booking.com Zimmer vermieten wollen, dürfen das Portal demzufolge fortan nicht mehr unterbieten. Für Kunden beutet das, dass künftig keine günstigeren als die bei booking.com angezeigten Preise mehr aufgetrieben werden können. Das Vergleichen der Preise auf dem Portal und der Hotelseite vor der Buchung wird also unnötig werden.
Das Bundeskartellamt behält sich vor, Rechtsmittel gegen die Entscheidung einzulegen. Die Hotelbranche gab indes zu Protokoll, dass nur sehr wenige Hotelbetreiber das Buchungsportal auf diese Weise umgehen wollten. Otto Lindner, Präsident des Hotelverbands Deutschland, befürchtet, dass Hotels den „marktdominanten Portalriesen zukünftig schutzlos ausgeliefert“ sein könnten.

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