ETI verlängert die Zubuchbarkeit der Flex Option bis 2022

12. August 2021 11:30

Der Reiseveranstalter Express Travel International GmbH – kurz ETI – verlängert die Zubuchbarkeit seiner beliebten Flex Option für Pauschalreisen mit Abreisen bis zum 30. April 2022. Die zu einem geringen Aufpreis zubuchbare Reiseoption soll Urlaubern sicheres und flexibles Reisen trotz der anhaltenden Pandemie-Lage ermöglichen.

Diese Leistungen beinhaltet die ETI Flex Option

Kamelreiten
Wer über ETI seinen Ägypten-Urlaub bucht, spart sich die Kosten für die zwingend erforderlichen PCR-Tests. (Symbolbild)

Die zubuchbare Flex Option des Reiseveranstalters ETI ermöglicht Urlaubern flexible Umbuchungen und Stornierungen ihrer Reisen. Das Stornieren oder Umbuchen ist dabei noch bis zu 21 Tage vor dem Start der gebuchten Reise möglich. Auf diese Weise sollen den Urlaubern Verunsicherungen genommen werden, die sich aufgrund der veränderlichen Pandemie-Lage und der „wechselhaften“ Einreisebestimmungen ergeben können.

Die Flex Option, die für 35 Euro pro Person zu Reisebuchungen hinzugefügt werden kann und für Kinder kostenlos ist, nimmt Urlaubern bis zum 30. April 2022 mögliche Reisebedenken. Schließlich macht sie es möglich, bis zu 21 Tage vor Reiseantritt von einer Buchung zurückzutreten oder eine flexible Umbuchung vorzunehmen.

Express Travel International übernimmt Test-Kosten für Ägyptenurlauber

Nicht nur durch die Verlängerung der Flex Option macht der Frankfurter Reiseveranstalter Reisen auch in Corona-Zeiten unkompliziert möglich. Zusätzlich dazu übernimmt ETI in den Monaten Juli und August auch die Kosten für PCR-Tests für nicht geimpfte oder genesene Ägyptenurlauber.

Hintergrund der Kostenübernahme sind die verschärften Einreisebestimmungen, die bei Reisen nach Ägypten gelten. Insbesondere nicht geimpfte oder genesene Urlauber müssen spätestens bei der Rückreise aus Ägypten nach Deutschland mit Zusatzkosten für zur Rückreise erforderliche Corona-Tests rechnen. Außerdem muss auch bei der Einreise etwa in Hurghada ein kostenpflichtiger PCR-Test durchgeführt werden. In den Sommermonaten werden die hierfür anfallenden Kosten jedoch durch den Reiseveranstalter erstattet.

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