Diese Regeln gelten für Reiserückkehrer aus Risikogebieten
10. November 2020 11:28
Seit dem 8. November 2020 hat das Bundeskabinett weitere Maßnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie eingeführt, wie etwa eine digitale Einreiseanmeldung. Was genau das für Reisende aus Risikogebieten bedeutet, lesen Sie hier.
Reisende, die aus einem ausländischen Corona-Risikogebiet nach Deutschland zurückkehren, müssen sich an diverse Regelungen halten. Die Quarantänepflicht besteht in diesem Zusammenhang schon länger. Die aktuellen Regelungen für Reiserückkehrer aus internationalen Risikogebieten basieren auf einer sogenannte Muster-Verordnung, die das Bundeskabinett am 8. November verabschiedet hat. Mittelpunkt dieser Verordnung ist die Quarantänepflicht für Reiserückkehr, die unter bestimmten Voraussetzungen auch verkürzt werden kann.
Die neuen Quarantäne-Regelungen für Reiserückkehrer
Schon länger gilt: Wer mit Flugzeug, Auto, Bus oder Bahn nach Deutschland aus einem Risikogebiet einreist, muss sich in Selbstisolation begeben. Bisher belief sich die Quarantänepflicht auf 14 Tage. Nun wurde diese auf 10 Tage verkürzt. Laut neuem Beschluss muss sich jeder, der sich bis zu 10 Tage vor seiner Einreise nach Deutschland in einem Risikogebiet aufgehalten hat, unmittelbar nach seiner Rückkehr in Quarantäne begeben.
Mit einem negativen Corona-Testergebnis können Sie die Quarantäne vorzeitig beenden. Allerdings ist ein freiwilliger Test erst nach einer 5-tägigen Quarantäne umsetzbar. Fällt dieser negativ aus, müssen Sie umgehend das Gesundheitsamt darüber informieren.
Wenngleich die Quarantänepflicht für Reiserückkehrer aus Risikogebieten insgesamt um vier Tage verkürzt wurde, wurde der Gürtel hinsichtlich weiterer Corona-Maßnahmen enger geschnallt. Während es vor dem 8. November noch möglich war, die Quarantäne mit einem Corona-Test direkt im Risikogebiet oder unmittelbar nach der Einreise zu umgehen, gibt es diese Alternative für Reisende nun nicht mehr. Möchten Sie als Reiserückkehrer einen Corona-Test machen, müssen Sie den Test von nun an aus eigener Tasche zahlen. Ausgenommen davon sind Bürger aus Bayern. Für sie ist der Corona-Test weiterhin kostenlos.
Für bestimmte Personengruppen gelten Sonderregelungen
Nicht alle, die aus einem internationalen Risikogebiet nach Deutschland zurückkehren, unterliegen der 10-tägigen Quarantänepflicht. So hat das Bundeskabinett beschlossen, dass unter anderem Grenzpendler sowie Berufs- und Studienpendler von dieser Pflicht befreit werden. Zu dieser Personengruppe zählen außerdem Reisende, die sich nicht länger als 24 Stunden in einem Nachbarland aufgehalten haben. Auch jene, die durch ein Risikogebiet gereist sind und dies auf schnellstem Weg verlassen haben, können von den Sonderregelungen Gebrauch machen.
Besuchen Sie ein Familienmitglied für weniger als 72 Stunden in einem Risikogebiet, sind Sie ebenfalls von der Quarantänepflicht ausgenommen. Dasselbe gilt für Berufspendler, die im Gesundheitsweisen sowie im Waren- und Personenverkehr tätig sind.
Tipp: Beim Abschluss einer Reiseversicherung sollten Pandemie-Folgen abgedeckt sein.
Passagierkarte wird durch digitale Einreiseanmeldung ersetzt
Bisher reichte es für Reiserückkehrer aus Risikogebieten aus, im Flugzeug eine Passagierkarte auszufüllen. Während 11 EU-Staaten das Verfahren der digitalen Einreiseanmeldung schon länger verwenden, wird es in Deutschland erst seit dem 8. November eingesetzt. Im Rahmen dieser Online-Registrierung, die das Nachverfolgen von Infektionsketten erleichtern soll, müssen Sie Daten wie Ihre Adresse, die Telefonnummer sowie den Ziel- und den Herkunftsort angeben. Das Ausfüllen des Web-Fragebogens, der anschließend an das Gesundheitsamt weitergeleitet wird, ist Pflicht. Bei Nichteinhaltung drohen Geldstrafen. Nach der Registrierung erhalten Sie eine Bestätigung, die Sie bei etwaigen Kontrollen vorzeigen müssen.
Nutzer digitaler Endgeräte, wie etwa Smartphones, Tablets und Laptops, können sich vor Ihrer Rückkehr nach Deutschland auf www.einreiseanmeldung.de anmelden.
Welche Regionen derzeit als Risikogebiet ausgewiesen sind
Das Robert-Koch-Institut (RKI) weist eine Region dann als Risikogebiet aus, wenn in dieser über 50 Neuinfektionen auf 100.000 Einwohner innerhalb 1 Woche gemeldet wurden. Demzufolge gilt aktuell beinahe jede Region in Europa als Risikogebiet. Nur wenige Gebiete, wie etwa Madeira und die Azoren in Portugal oder die Kanarischen Inseln, sind derzeit kein ausgewiesenes Risikogebiet. Die aktuelle RKI-Liste finden Sie hier.
Wichtig zu wissen ist, dass Reisen in Risikogebiete weiterhin erlaubt sind. Reisewarnungen sind lediglich ein dringender Rat des Auswärtigen Amtes, Reisen in die jeweiligen Regionen zu meiden.
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