Die Reisewirtschaft atmet auf: Urlaubssteuer wird nicht anerkannt

12. August 2019 10:49

Jahrelang lag das Erheben einer Urlaubssteuer auf eingekaufte Hotelzimmer in der rechtlichen Grauzone. Doch unlängst brachte der Bundesfinanzhof (BFH) Licht ins Dunkel – und das zugunsten der Reiseunternehmen.

SteuernUrlaubssteuer gekippt – Reisewirtschaft entlastet

Lange war unklar, ob der Einkauf von Hotelkontingenten zum Anlagevermögen oder zum Umlaufvermögen zählt. Bei einer Anrechnung zum Anlagevermögen würden die Einnahmen nämlich der Steuerpflicht unterliegen.
Viele Reiseveranstalter kaufen Hotelzimmer vorab für ihr Reiseangebot ein. Nun sollen Reiseunternehmen entlastet werden. Der Beschluss des BFH, dass der Einkauf von Hotelzimmern dem Umlaufvermögen zugerechnet werden soll, bedeutet eine große Entlastung für die Reisewirtschaft. Insbesondere mittelständische und kleine Betriebe profitieren von der Entscheidung. Bei einer geschätzten Steuernachforderung von etwa 1,4 Milliarden Euro hätte dies einen erheblichen wirtschaftlichen Schaden in der Tourismusbranche hinterlassen.
Anlass für die Entscheidung des Bundesfinanzhofes waren die Unternehmen Frosch Sportreisen und Schauinsland Reisen, die aufgrund der umstrittenen Urlaubssteuer vor Gericht gezogen sind. Das Urteil fiel zugunsten der klagenden Unternehmen aus.

Tourismusverbände fordern schnelle Umsetzung des Urteils

Trotz der positiven Ergebnisse stehen viele Reise-Unternehmen und Branchenverbände dem Urteil des BFH verhalten gegenüber. Diese fordern eine schnelle Umsetzung des Urteils, indem eine nachhaltige Gesetzesänderung veranlasst wird. Sowohl der Bundesverband der Deutschen Tourismuswirtschaft (BTW) als auch der Busreiseverband RDA sowie der Deutsche Reiseverband (DRV) erwarten eine zügige Handlung des Bundesfinanzministers, sodass das Urteil so schnell wie möglich im Bundessteuerblatt veröffentlicht und somit als allgemeingültig erklärt wird.
Mit der Initiative „Nein zur Urlaubssteuer“ haben es die Initiatoren, der Deutsche Tourismusverband (DTV), der Deutsche Reiseverband (DRV), der Bundesverband der Deutschen Tourismuswirtschaft (BTW), die Allianz selbstständiger Reiseunternehmen – Bundesverband (ASR) sowie der Internationale Bustouristik Verband (RDA) – alles führende Verbände der Tourismus- und Reisewirtschaft – nun endlich geschafft, sich gegenüber der Finanzverwaltung und der Bundesregierung durchzusetzen.

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