Die Bundesregierung entschädigt Urlauber von Thomas Cook

11. Dezember 2019 03:43

Dass die Haftungssumme von 110 Millionen Euro für die Versicherung der Reisegelder von Pauschalurlaubern nicht ausreicht, hat der die Insolvenz von Thomas Cook hinlänglich bewiesen. Nun springt der deutsche Staat ein.

Staat sichert Entschädigung zu

Passagier am Flughafen
Der Bund sichert Cook-Gästen finanzielle Entschädigung zu.

Wie die Bundesregierung heute bekanntgab, leistet der Bund betroffenen Kunden von Thomas Cook finanzielle Unterstützung. Die Differenz zum ausgezahlten Betrag der Zurich Versicherung soll dabei übernommen werden, sodass Betroffene keinen finanziellen Schaden davontragen müssen und nicht auf gezahlten Geldern sitzenbleiben. Damit sollen Klagen sowie rechtliche Streitigkeit abgewälzt werden.
Die endgültige Schadenssumme, die durch die Insolvenz von Thomas Cook entstanden ist, sollte demnächst bekanntgegeben werden. Anfang November beliefen sich die bis dahin eingereichten Schadensmeldungen auf rund 250 Millionen Euro, was die versicherte Summe von 110 Millionen Euro deutlich übersteigt. Der Gesamtschaden wird auf 400 bis 500 Millionen Euro geschätzt. Aufgrund der Zahlungsunfähigkeit mussten alle Reisen, die direkt über Thomas Cook bzw. Neckermann Reisen, Bucher, Öger Tours und Airmarin für das Jahr 2020 gebucht wurden, storniert werden.
Mehr als eine Ausgleichszahlung gibt es vom Staat aber nicht. Die Reaktion des Bundesregierung ist zwar begrüßenswert, allerdings sollte folgerichtig auch die Haftungsgrenze von 110 Millionen Euro im Falle einer Insolvenz des Reiseveranstalters erhöht werden. Dazu sind alle EU-Mitgliedsstaaten gesetzlich verpflichtet.

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