Coronavirus: Was der Ausbruch in Italien für Reisende bedeutet

27. Februar 2020 09:23

In Italien sind nach offiziellen Angaben mehr als 200 Menschen mit dem Coronavirus gestorben. Außerdem gibt es erste Todesfälle. Ganze Städte wurden abgeriegelt und das öffentliche Leben im Norden des Landes steht still. Was bedeutet das für Reisende?

Coronavirus
In Italien verbreitet sich das neue Coronavirus stark.

Auswirkungen auf das öffentliche Leben

Mehrere Gemeinden in den Provinzen Venetien und Lombardei sind unter Quarantäne gestellt worden. Sie können nur noch mit Sondergenehmigungen betreten und verlassen werden. Der berühmte Karneval in Venedig wurde abgebrochen, die Oper in Mailand hat die kommenden Veranstaltungen abgesagt, Fußballspiele wurden abgeblasen, Museen und der Mailänder Dom sind geschlossen, Schulen, Kindergärten und Universitäten ebenfalls. Kurzum: Das öffentliche Leben steht in den betroffenen Regionen, die sich in der Nähe der Tourismuszentren Venedig und Mailand befinden, still.
Wer in den nächsten Tagen nach Italien reisen will, steht nun vor vielen Fragen: Kann der Urlaub wie geplant angetreten werden? Wie gefährlich ist der Aufenthalt in Italien derzeit? Mit welchen Einschränkungen muss gerechnet werden? Wer kommt für einen geplatzten oder ruinierten Trip auf?

Einreisebestimmungen und Reiserücktritte

An den Einreisebestimmungen hat sich bisher nichts geändert. Die im Schengenraum garantierte Personenfreizügigkeit gilt auch weiterhin, was bedeutet, dass die Italienische Republik weiterhin problemlos betreten und verlassen werden kann. Zug-, Flug- und Autoverkehr zwischen Italien und den Nachbarländern finden wie gewohnt statt. Der wegen eines Coronavirusverdachts zwischenzeitlich lahmgelegte Zugverkehr zwischen Italien und Österreich setzte wieder ein, nachdem der Verdacht sich als ungerechtfertigt herausstellte. Mit Störungen des gewohnten Ablaufs muss jedoch auch weiterhin gerechnet werden, da die Behörden weitaus sensibler auf kranke Personen reagieren werden als zuvor, um die Weiterverbreitung des Virus‘ nach Möglichkeit zu verhindern.
Wer von Zugverspätungen und -ausfällen betroffen ist und nicht mit öffentlichen Verkehrsmitteln weiterreisen kann, erhält eine Zuzahlung von maximal 50 Euro für ein Taxi und bei weiteren Wegen einen Übernachtungszuschuss von bis zu 80 Euro. Bei Verspätungen von mehr als einer Stunde steht Reisenden eine Entschädigung in Höhe eines Viertels des Reisepreises, bei mehr als zweistündiger Verspätung in Höhe des halben Reisepreises zu. Bei starken Verspätungen, Unterbrechungen und Ausfällen sollten Sie sich mit der jeweiligen Bahngesellschaft in Verbindung setzen.
Die Österreichischen Bundesbahnen bieten kostenlose Stornierungen von Tickets nach Italien für Reisen bis einschließlich 26.02. an. Jedes Ticket kann bis vor dem ersten Geltungstag storniert werden, solange es noch nicht als PDF-Ticket erhalten wurde.
Die Lufthansa gab bekannt, kostenlose Stornierungen und Umbuchungen zu ermöglichen, wenn die Einreisebestimmungen sich dahingehend ändern sollten, dass der Antritt der Reise nicht möglich sei. Bisher ist das nicht der Fall, sodass Lufthansaflüge nach Italien nur auf eigene Kosten storniert werden können. Reiserücktrittsversicherungen springen nicht ein, wenn die Reise aus Furcht vor einer Ansteckung abgesagt wird.

Was Pauschalreisende beachten sollten

Wer eine Pauschalreise in eine vom Ausbruch betroffene Region gebucht hat, sollte dringend seinen Reiseveranstalter kontaktieren. In diesen Fällen müssen die Veranstalter Umbuchungen ermöglichen oder den Reisepreis zurückerstatten. Mit Entschädigungen kann jedoch nicht gerechnet werden, da außergewöhnliche Umstände vorliegen, die der Veranstalter nicht zu verschulden hat.
Wer bald eine Reise antreten will oder sich bereits in Italien befindet und auf einige Programmpunkte seiner Pauschalreise, etwa auf den Besuch des Karnevals in Venedig, verzichten muss, kann einen Teil des gezahlten Geldes zurückverlangen. Pauschalreisende, die nun früher abreisen möchten, sollten sich ebenfalls an ihren Veranstalter wenden. Dieser muss sich um eine frühere Abreisemöglichkeit kümmern und den Reisepreis anteilig rückerstatten.
Wer eine Reise in eine nicht betroffene Region gebucht hat und somit nicht von den Einschränkungen des öffentlichen Lebens betroffen wäre, hat, da das Auswärtige Amt keine offizielle Reisewarnung für Italien ausgegeben hat, kein Anrecht auf eine kostenlose Stornierung seiner Reise. Möglicherweise reagieren Veranstalter jedoch kulant, sodass eine Anfrage durchaus lohnenswert sein könnte. Informieren Sie sich über die jeweils vereinbarten Rechte und Pflichten.

Verhalten in Italien

Wer sich für die Reise nach Italien entscheidet oder sich bereits dort befindet, sollte einige wichtige Dinge beachten. Das Auswärtige Amt hat folgende Ratschläge veröffentlicht:

  1. Tragen Sie sich in die Krisenvorsorgeliste des Auswärtigen Amtes ein.
  2. Lassen Sie sich gegen Grippe impfen. Die Symptome der beiden Erkrankungen sind sich zum Verwechseln ähnlich. Mit bestehender Grippeimpfung minimieren Sie die Wahrscheinlichkeit, fälschlicherweise für mit dem Coronavirus infiziert gehalten zu werden.
  3. Waschen Sie sich häufig und gründlich die Hände. Verwenden Sie alkoholhaltige Handdesinfektionsmittel.
  4. Fassen Sie sich nicht ins Gesicht.
  5. Tragen Sie in betroffenen Regionen in der Öffentlichkeit geeignete Schutzmasken.
  6. Kontaktieren Sie bei Fieber, Husten oder Atemproblemen telefonisch (!) einen Arzt oder eine Ärztin und weisen Sie darauf hin, dass Sie kürzlich in Italien waren.
  7. Halten Sie Abstand zu Personen, die krank sind.
  8. Beachten Sie die Informationen der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung.

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