Corona-Pandemie: Kurzarbeiterregelung soll verlängert werden

3. Februar 2022 04:00

Aufgrund der Corona Pandemie wurden die Regelungen zur Kurzarbeit durch die Politik angepasst und aufgeweicht. Die aktuellen Kurzarbeiterregelung soll nun verlängert werden.

Globus
Die coronabedingt anhaltenden Umsatzeinbußen der Reisebranche sollen durch eine Verlängerng der Kurzarbeit abgemildert werden. (Symbolbild)

Im Zuge der Corona-Pandemie wurde der Zugang zur Kurzarbeit vereinfacht. Die aktuellen Kurzarbeiterregelungen stehen immer wieder zur Debatte, insbesondere, da durch die veränderte Lage auf dem Markt diese für viele als nicht mehr notwendig erscheint. Andere intervenieren natürlich stark, denn nicht jede Branche profitiert von den aktuellen Veränderungen. Auch in der Reisebranche spürt man die Auswirkungen der Pandemie und der damit einhergehenden Maßnahmen weiterhin enorm.

Wie Bundesarbeitsminister Hubertus Heil nun mitteilte, soll der vereinfachte Zugang zur Kurzarbeit vorerst weiterhin Bestand haben. Gegenüber dem Redaktions-Netzwerk Deutschland (RND) legte er dar, dass besonders hart getroffene Branchen, darunter allen voran die Reisebranche, aber auch die Veranstaltungs- und Gastronomiebranche weiterhin auf diese Regelungen angewiesen wären. Bis zum 30. Juni 2022 soll die Regelung zur Kurzarbeit deshalb weiter gelten, was den Unternehmen und den Beschäftigten Planungssicherheit verspreche, so der Bundesarbeitsminister.

Eigentlich kann Kurzarbeit nur für maximal 12 Monate beantragt werden. Im Zuge der Corona-Pandemie wurde diese Regelung jedoch schnell auf 24 Monate ausgeweitet und wird jetzt erneut verlängert. Statt der bisherigen 24 Monate kann die Bezugsdauer auf 28 Monate erhöht werden. Betriebe, die sich seit März 2020 in Kurzarbeit befinden, können ihren Antrag auf Kurzarbeit demnach maximal bis Juni 2022 verlängern.

Von dieser Verlängerung profitieren Reisebüros und Reiseveranstalter, die natürlich auch weiterhin an der Krise zu knabbern haben. Wäre die Regelung nicht verlängert worden, so wäre sie zum 31. März 2022 ausgelaufen.

Tipp: Was passiert mit dem Urlaub bei Insolvenz des Reiseveranstalters?

Bereits am 9. Februar soll ein entsprechender Gesetzesentwurf zur Verlängerung des vereinfachten Zugangs zur Kurzarbeit im Kabinett vorgelegt werden, berichtet unter anderem die Nachrichtenagentur dpa. Die betroffenen Branchen dürften vorerst also erleichtert aufatmen, denn über Wochen und Monate hatten sie das Gespräch mit der Politik gesucht, um auf ihre Probleme und Herausforderungen aufmerksam zu machen.

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