Corona-Impfschutz: EU-Kommission definiert Ablaufdatum
23. Dezember 2021 03:19
Wer die Schutzimpfung gegen Corona in Anspruch genommen hat, muss sich künftig innerhalb von neun Monaten boostern lassen. Andernfalls verfällt das EU-Zertifikat.
Die Europäische Kommission hat vor wenigen Tagen eine Anpassung der Gültigkeitsdauer des Corona-Impfnachweises vorgenommen. Aus dem Beschluss geht hervor, dass der Impfnachweis ab dem 1. Februar 2022 seine Gültigkeit verliert, sollte die Grundimmunisierung gegen Covid-19 länger als 9 Monate bzw. 270 Tage zurückliegen. Wer über ein Zertifikat verfügt, muss sich künftig also regelmäßig um eine Auffrischimpfung kümmern, andernfalls ist das Impfzertifikat nicht länger gültig.
Wie die EU-Kommission in einer Pressemitteilung erklärte, solle mit dieser Entscheidung ein klarer und verbindlicher Anerkennungszeitraum gewährleistet werden, sodass die Reisemaßnahmen der EU-Mitgliedstaaten weiterhin koordiniert werden können.
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Zwar können die einzelnen Staaten aktuell noch ein Veto einlegen, das erscheint allerdings unwahrscheinlich. Der Beschluss, so geht aus der Pressemitteilung hervor, wurde in Abstimmung mit diesen vorgenommen.
Booster-Impfung alle sechs Monate
Dem Beschluss ist zu entnehmen, dass die Grundimmunisierung künftig nur noch sechs Monate lang gültig ist. Nach Ablauf dieser Frist haben Geimpfte drei Monate lang Zeit, sich um eine Auffrischimpfung, den sogenannten Booster, zu kümmern.
Das Zertifikat wird im Anschluss an die Impfung verlängert und der QR-Code soll erneut in der App gescannt werden können. Wie die EU-Kommission angibt, soll der Impfstatus nach der Auffrischung mit 3/3 gekennzeichnet werden.
Das digitale Covid-Zertifikat der EU wird nicht nur innerhalb der EU, sondern auch in mehreren Drittländern anerkannt, darunter auch in den Vereinigten Arabischen Emiraten, Tunesien und Marokko.
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