Verlängerte Reisewarnung: So reagieren die Reiseveranstalter

5. Mai 2020 02:56

Die Reisewarnung der Bundesregierung wurde bis Mitte Juni verlängert. Das hat gravierende Folgen für die Reiseveranstalter und die Reisenden. So wird reagiert.

Reisepass Geld
Viele Reiseveranstalter zeigen sich kulant und großzügig – auch wenn die Bearbeitung derzeit etwas Zeit in Anspruch nehmen kann. (Symbolbild)

Dass der Sommerurlaub ins Wasser fällt, scheint inzwischen gewiss zu sein. Vor allem mit Auslandsreisen ist nichts drin. Außenminister Heiko Maas macht den Deutschen kaum Hoffnung auf einen Urlaub im Ausland, der noch in diesem Jahr stattfindet. Während Maas zugleich warnt, dass die Grenzen in Europa keinen Tag länger geschlossen bleiben dürften als nötig, ist inzwischen auch klar, dass die Reisewarnung bis Mitte Juni verlängert wurde.
Die Reiseveranstalter reagieren mit kostenfreien Stornierungen und Umbuchungen für die Gäste. Es wird aber auch eingehend davor gewarnt, einen Sommerurlaub zu stornieren, dessen Abreisedatum nach dem 14. Juni liegt. Dieser könne, sofern die Reisewarnung nicht verlängert werde, nicht unbedingt kostenfrei storniert werden.

So handhaben es die Reiseveranstalter

Wer mit TUI eine Reise innerhalb des Zeitraums bis zum 14. Juni antreten wollte, wird von TUI kontaktiert. Das TUI-Reiseguthaben werde pro Buchung um bis zu 150 Euro aufgestockt. Wer bis Ende Juni seine nächste Reise bei TUI bucht darf sich zusätzlich über einen Treuebonus bis zu 100 Euro pro Person freuen. Zu einer Rückerstattung äußert sich TUI nicht konkret, hier sollten Reisende also unbedingt abwarten, welche Optionen Ihnen bei der direkten Kontaktaufnahme angeboten werden.
Bei AIDA Cruises sagte man alle Reisen bis einschließlich 30. Juni ab. Die Erstattung der Reisen erfolgt in Form eines Reiseguthabens plus 10 Prozent Bonus. Wer das Guthaben lieber ausbezahlt haben möchte, kann das verlangen, erhält dafür aber den Bonus nicht.
Auch bei Alltours erhalten die Kunden Ihre gezahlten Beträge wahlweise als Reiseguthaben oder als Rückerstattung direkt aufs Konto wieder.
Die meisten Reiseveranstalter handhaben die Situation ähnlich oder genauso. Zwar versuchte die Regierung auf eine reine Gutscheinlösung zu pochen, doch die EU-Kommission stimmte dieser nicht zu. Die Kunden müssten die Wahl haben, ob sie den gezahlten Betrag als Reisegutschein haben möchten oder den Betrag vollständig erstattet. Den Gutschein zur Pflicht zu machen sei nicht fair.
Dennoch bitten auch die Verbände darum, den Gutschein zu wählen, sollte dies für Reisende möglich sein. Mit dem Geld könnten die Reiseveranstalter planen, wohingegen die Liquidität bald erschöpft sei, müsste jeder geleistete Betrag ausgezahlt werden.

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