Bundesgerichtshof stärkt Verbraucherrechte bei Pauschalreisen

15. Dezember 2014 12:09

Einen großen Teil des Reisepreises als Anzahlung im Voraus zahlen müssen, horrende Kosten bei Stornierung der Reise – damit soll nach dem Willen des Bundesgerichtshofes (BGH) nun Schluss sein.

Sofortige Anzahlung darf nur 20% des Reisepreises betragen

Reiseveranstalter benötigen für die Organisation von Pauschalreisen natürlich einen gewissen Vorschuss, etwa zum Buchen der Hotels und Flüge. Übertreiben dürfen die Unternehmen in ihren Forderungen an die Kunden jedoch nicht, wie der BGH jetzt entschieden hat. Für Pauschalreisen darf der Veranstalter demnach in Zukunft nur noch 20 Prozent des Reisepreises als Anzahlung fordern. Höhere Summen muss er sachlich vor dem Kunden rechtfertigen können. Hintergrund waren Klagen verschiedener Verbraucherzentralen gegen Reisevekonzerne wie TUI, die bis zu 40 Prozent Anzahlung für Pauschalreisen verlangten, und zwar schon eine Woche nach Buchung der Reise. Dies sei inakzeptabel, 20 Prozent jedoch seien eine „verhältnismäßig geringfügige Vorleistung“. Den gesamten Preis für die Reise müssen die Kunden nach dem Urteil außerdem erst 30 Tage vor Reisebeginn zahlen, nicht früher.

Auch Stornierungskosten müssen nachvollziehbar werden

Ein anderes strittiges Thema stellen die von den Reiseveranstaltern geforderten Stornierungsgebühren für die Reise dar. Bei den meisten Unternehmen sind diese gestaffelt, nach der Anzahl der Tage bis zum Reiseantritt zum Stornozeitpunkt. Oft müssen dabei etwa sechs Wochen vor Abflugzeitpunkt schon 25 Prozent des Reisepreises an Storno gezahlt werden. Einen Monat vorher können es können es dann bei manchen Veranstaltern schon ganze 40 Prozent sein, eine Woche vor Reiseantritt 80 Prozent. Dies sei eine Benachteiligung der Reisenden und inakzeptabel, stellte der BGH fest. Auch die Stornierungskosten müssen also in Zukunft durch den Reiseveranstalter genau begründet werden, etwa damit, dass sie sonst auf den jeweiligen Kosten sitzen bleiben würden.

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