Ausfall der Videounterhaltung im Flugzeug stellt Reisemangel dar
16. September 2019 03:53
Das Landgericht Frankfurt am Main hat eine für Touristinnen und Touristen möglicherweise interessante Entscheidung getroffen: Ein Ausfall des Videounterhaltungsprogramms auf einer Flugreise stellt nach Ansicht des Gerichts einen Reisemangel dar. Der anteilige Tagesreisepreis sei um zwanzig Prozent minderbar.
Geklagt hatte eine Frau, die über einen Reiseveranstalter eine Fernreise nach Madagaskar gebucht hatte. Die Leistung des Reiseveranstalters umfasste auch die Flüge von Frankfurt am Main über Paris nach Antananarivo sowie zurück. Im Flugzeug wurde ein umfangreiches Videoprogramm angeboten, welches auf der Hinreise tadellos benutzbar war, auf dem Rückflug von Antananarivo nach Paris jedoch ausfiel. Die Urlauberin sah hierin einen Reisemangel und forderte die anteilige Rückzahlung des Reisepreises.
Das Landgericht in Frankfurt am Main hat ihrer Argumentation nun zugestimmt. Das angebotene Videoprogramm einer Fluggesellschaft wirkt sich demnach auf den Wert sowie die Tauglichkeit der Flugreise aus. Ein Ausfall stellt dementsprechend einen Mangel dar, der eine Minderung des Reisepreises begründet. Für die Klägerin bedeutete diese Entscheidung des Gerichts die Rückzahlung von mehr als 114 Euro.
Diese Entscheidung könnte auch für andere Reisende interessant sein, die sich im Rahmen einer Flugreise aufgrund des ausgefallenen Unterhaltungsprogramms anderweitig beschäftigen müssen.
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