Der Deutsche Reiseversicherungsfonds startet

6. September 2021 12:30

Aufgabe des Deutschen Reisesicherungsfonds ist es, Pauschalurlauber im Falle einer Insolvenz ihres Reiseanbieters abzusichern. Ab November 2021 nimmt der Fonds seine Aufgabe wahr. Den Zuschlag zum Betreiben des Fonds hat das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz der Deutschen Reisesicherungsfonds GmbH (DRSF) erteilt. Anbieter, die einen Pauschalreiseumsatz von über 10 Mio. Euro erwirtschaften, müssen sich nun über den DRSF absichern.

Absicherungsflicht als Reaktion auf Thomas Cook-Pleite

Urlaubskasse
Urlauber sind künftig besser vor Insolvenz des Reiseveranstalters geschützt. (Symbolbild)

Große Pauschalreiseanbieter sind gesetzlich zukünftig dazu verpflichtet, ihr Insolvenzrisiko über den Deutschen Reiseversicherungsfonds abzusichern. Die neue gesetzliche Vorgabe stellt dabei eine Reaktion auf die Pleite des großen Pauschalreiseanbieters Thomas Cook dar. Durch die neue Absicherungspflicht soll sichergestellt werden, dass Pauschalurlauber im Fall einer Insolvenz des Reiseveranstalters geleistete Anzahlungen erstattet erhalten oder zuverlässig und trotz Pleite aus dem Ausland nach Hause reisen können.

Deutscher Reiseversicherungsfond gilt ab November 2021

Dass ein Fonds zur Absicherung von Pauschalreisen notwendig ist, war spätestens seit der Pleite des Reiseanbieters Thomas Cook klar. Unklar war hingegen, wer den Fonds betreiben soll. Seit dem 31. August 2021 ist die Frage jedoch geklärt:

Ab dem 1. November 2021 ist das neu gegründete Unternehmen Deutscher Reisesicherungsfonds (DRSF) für die Verwaltung der Absicherungsgelder zuständig. Die Erlaubnis zur Aufnahme seiner Geschäftstätigkeit hat das Unternehmen durch das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) erhalten.

Bei der Deutschen Reiseversicherungsfonds GmbH handelt es sich um ein Konsortium aus unterschiedlichen Mitgliedern. Die meisten Anteile (78 Prozent) hält der Deutsche Reiseverband (DRV).

Der Deutsche Reiseversicherungsfonds verfolgt keine Gewinninteressen

Der Deutsche Reiseversicherungsfonds verfolgt keine Gewinninteressen. Vielmehr soll er lediglich einen gesetzlichen Auftrag erfüllen. Schließlich hatte der Gesetzgeber aufgrund der Insolvenz des Reiseanbieters Thomas Cook beschlossen, dass Pauschalreisende besser gegen Insolvenzen ihres Reiseanbieters abgesichert werden müssen.

Um dieses Ziel zu erreichen, wurde festgelegt, dass Reiseanbieter, die einen jährlichen Umsatz von über 10 Millionen Euro erzielen, künftig in einen zentralen Fonds einzahlen müssen. Der Fonds wiederum dient dazu, Urlauber für den Insolvenzfall abzusichern.

Genau diese Aufgabe übernimmt nun der Deutsche Reisesicherungsfonds. Als zentrale Stelle zur Absicherung von Pauschalurlauben verfolgt er dabei keine Ertragsinteressen. Seine Aufgabe besteht lediglich darin, Absicherungsverträge mit Reiseanbietern abzuschließen und sich im Insolvenzfall um die Rückerstattung bereits geleisteter Anzahlungen sowie die Rückführung von am Urlaubsort „gestrandeten“  Reisenden zu kümmern. Zur Erfüllung dieser Aufgaben soll die Gesamtabdeckung des Fonds bis zum 31. Oktober 2027 zumindest 750 Millionen Euro betragen.

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