Reisen in Corona-Zeiten: Welche Regeln gelten?

10. November 2021 01:40

Sonne, Strand und Meer im Überfluss…nun ja, wer in seinen Urlaubserinnerungen aus den letzten anderthalb Jahren schwelgen will, findet sich wohl eher im kalten und verregneten Deutschland wieder, anstatt irgendwo in der Ferne. Der Urlaub auf Balkonien war einer der (nicht ganz freiwilligen) Reisetrends der Urlaubssaison 2020/21. Wer keinen Balkon oder Garten besitzt, hat sich das Urlaubsfeeling durch inspirierende Fernweh-Dokus, kulinarische Reisen oder das Lernen einer Fremdsprache nach Hause geholt. C’est la vie – zumindest in Zeiten einer Pandemie.

Doch mittlerweile gehört das Reisen trotz Corona wieder zur (neuen) Normalität und für vollständig Geimpfte oder Genesene ist ein Urlaub ohne Quarantänepflicht vielerlands wieder erlaubt. Wir verraten, worauf Reisende bei der Urlaubsplanung in Pandemie-Zeiten achten sollten, wie sich Reisen trotz Corona bestmöglich absichern lassen und in welchen Ländern Urlaub machen jetzt wieder möglich ist.

Flugzeug Take Off
Reisen trotz Corona: Wo müssen Urlauber mit Reisebeschränkungen, Test- und Quarantänepflicht rechnen?

Inhaltsverzeichnis

Urlaub buchen trotz Corona: Was beachten?

Oh ja, das Fernweh ist nach den monatelangen Reiseeinschränkungen groß und zur Freude der Tourismusbranche ist eine deutliche Steigerung der Urlaubsbuchungen trotz Corona zu erkennen. Egal ob Pauschalurlaub, Flugreisen, Kreuzfahrten oder Fernreisen – die Sehnsucht nach Sonne und Urlaub ist da und die Menschen wollen endlich wieder verreisen.

Die Pandemie hat aber nicht nur den Alltag verändert, auch das Reisen in Corona-Zeiten ist anders. Wohin ist das Reisen möglich? Ist das Reiseziel ein Risikogebiet? Besteht eine Test- oder Quarantänepflicht? Kann ich die Reise kostenfrei umbuchen oder stornieren? Welche Reiseversicherungen sind unverzichtbar? Was tun bei einem positiven Corona-Test? Auf all diese Fragen haben wir die Antworten!

Übrigens: Mit Einschränkungen und individuellen Hygieneregeln am Urlaubsort ist immer zu rechnen – egal ob auf Deutschlandreise oder im Urlaub im Ausland!


Reisewarnungen und Risikogebiete: Was bedeutet das?

Reisewarnung
Reisewarnungen sind kein Reiseverbot!

Mehr als ein Jahr hat die Corona-Pandemie die Reisebranche nahezu zum Stillstand gebracht. Erst nachdem im Juli 2021 die allgemeinen Reisewarnungen von der Bundesregierung aufgehoben und geeignete Hygienekonzepte für Hotels, Restaurants und Freizeiteinrichtungen erstellt wurden, war ganz vorsichtig wieder an einen Sommer- und Herbsturlaub in Deutschland und Europa zu denken. Auch beliebte Fernreiseziele wie Kanada, die USA oder Thailand planen nach einem monatelangen Einreiseverbot wieder die Grenzen zu öffnen, sodass dem Urlaub im Ausland nichts mehr im Wege steht.

Nichts? Nicht ganz! Die Einstufung in Hochrisiko- und Virusvariantengebiete können vor allem ungeimpften Reisenden den Urlaub erschweren. Denn für vollständig Geimpfte und Genesene ist ein Urlaub in Corona-Zeiten deutlich einfacher – es gilt meist keine Quarantänepflicht mehr und auch der Nachweis eines negativen Coronatests entfällt bei der Einreise in vielen Ländern. Was genau eine Reisewarnung bedeutet und welche Bestimmungen bei Reisen in Hochrisiko- oder Virusvariantengebiete gelten, haben wir nachfolgend zusammengefasst:

Reisehinweise
Auf der Seite des Auswärtigen Amts sind sogenannte Reisehinweise für fast alle Länder auf der Welt zu finden. Die Reisehinweise geben Informationen zu den Einreise- und Zollbestimmungen, zur politischen Sicherheitslage sowie medizinische Hinweise zur aktuellen Corona-Lage oder zu empfohlenen oder verpflichtenden Impfungen bei Einreise.

Tipp: Mit der Reise-App des Auswärtigen Amts „Sicher Reisen“ sind die tagesaktuellen Reise- und Sicherheitshinweise immer und überall auf dem Smartphone dabei!

Reisewarnungen
Eine Reisewarnung vom Auswärtigen Amt wird ausgesprochen, wenn die Annahme besteht, dass im jeweiligen Land oder der Region für alle Reisenden eine existente gesundheitliche oder lebensbedrohliche Gefahr besteht. Die allgemeinen Reisewarnungen wurden im Sommer aufgehoben, dennoch gilt für einige Länder weiterhin eine pandemiebedingte Reisewarnung.

Reisewarnungen für nicht notwendige touristische Reisen gelten somit für alle Länder, die von der Bundesregierung als Hochrisiko- oder Virusvariantengebiet eingestuft sind. Grundsätzlich wird coronabedingt bei allen Reisen ins Ausland zu besonderer Vorsicht geraten. Eine detaillierte Auflistung der aktuellen Reisewarnungen ist auf der Seite vom Auswärtigen Amt zu finden.

Gut zu wissen: Reisewarnungen sind kein Reiseverbot! Reiseverbote müssen per Gesetz von der Regierung beschlossen werden und gestalten sich verfassungsrechtlich schwierig.

  • Risikogebiete
    Seit August 2021 werden Risikogebiete nur noch in zwei Kategorien als Hochrisikogebiete und Virusvariantengebiete ausgewiesen. Die Einstufungen der Länder und Regionen sind auf der Seite des Robert-Koch-Instituts (RKI) gelistet und haben Einfluss auf die neuen Einreiseregeln für die Rückkehr nach Deutschland.
  • Hochrisikogebiete
    Alle Länder und Regionen mit hoher Inzidenz gelten als Hochrisikogebiet. Auch wenn ein erhöhtes Risiko an Corona zu erkranken besteht, da die Ausbreitung des Covid-19-Erregers rapide zunimmt oder nicht genügend oder unverlässliche epidemiologische Daten vorliegen, werden Länder und Regionen als Corona-Hochrisikogebiet eingestuft.
  • Virusvariantengebiete
    Zu den Virusvariantengebieten gehören Länder und Regionen, in denen eine in Deutschland noch nicht verbreitete Corona-Variante auftritt, bei der (noch) nicht ersichtlich ist, ob Impfstoffe oder überstandene Infektionen einen ausreichenden Schutz bieten oder ob es zu steigenden Infektionen und schweren Krankheitsverläufen kommt.

Aufgepasst: Auch in Ländern, die KEIN Hochrisiko- oder Virusvariantengebiet sind, kann Urlaubern die Einreise verwehrt werden. Die Einreisebestimmungen legen die Länder fest!


Pauschalreise vs. Individualreise: Welche Stornierungs- und Umbuchungsoptionen gelten?

Sicher reisen trotz Corona steht bei den meisten Urlaubern an erster Stelle – und damit ist nicht nur die Wahl des Reiseziels gemeint. Denn die gebuchte Reiseart entscheidet häufig auch über den Schutz bei Reisestornierungen und -umbuchungen.

Pauschalreise wegen Corona stornieren – darauf sollte geachtet werden

Urlaub Koffer
Bei einer Reiseabsage ist eine zeitnahe Kontaktaufnahme mit dem Reiseveranstalter empfehlenswert.

Pauschalreisen stornieren ist grundsätzlich jederzeit möglich, allerdings müssen Reisende mit Stornogebühren rechnen, die je nach Anbieter unterschiedlich ausfallen können. Eine Pauschalreise kostenlos stornieren oder umbuchen ist möglich, sofern außergewöhnliche Umstände am Urlaubsort vorliegen, die eine Durchführung der Reise deutlich beeinflussen wie etwa ein Einreiseverbot. Eine Reisewarnung des Auswärtigen Amts zählt aber nicht zu den außergewöhnlichen Umständen! Bisher ist die Rechtslage noch unklar, ob eine kostenfreie Stornierung von Pauschalreisen in Hochrisiko- oder Virusvariantengebiete für Urlauber möglich ist.

Auch erhebliche Leistungsänderungen durch den Veranstalter (z. B. der Ausfall einer gebuchten Tour) und erhebliche Mängel (z. B. geschlossener Spa-Bereich im Wellnessurlaub aufgrund von Corona) können Gründe für einen kostenfreien Reiserücktritt oder zumindest für eine Reisepreisminderung sein.

Geld zurück erhalten Urlauber bei Absage der Pauschalreise durch den Veranstalter. Allerdings können keine Schadensersatzansprüche an den Reiseveranstalter gestellt werden, wenn die Reise aufgrund von außergewöhnlichen Umständen nicht wie geplant stattfinden kann.

Reisende, die eine Pauschalreise frühzeitig abbrechen müssen, da außergewöhnliche Umstände am Urlaubsort herrschen (z. B. behördlich festgelegte Hotelschließungen wegen Corona) sind in der Regel über den Veranstalter abgesichert. Sprich: Der Rücktransport erfolgt durch den Reiseveranstalter, der auch die eventuell anfallenden Mehrkosten für Unterkunft und Flug trägt. Auch eine anteilige Rückerstattung für die „verlorenen“ Urlaubstage können Reisende bei einem vorzeitigen Abbruch einer Pauschalreise beim Veranstalter einfordern.

Die Tourismusbranche hat aber auch zu Freuden der Urlauber die Reisebestimmungen in Corona-Zeiten den Umständen angepasst: Viele Reiseveranstalter bieten ihren Kunden flexible oder kostenfreie Umbuchungen an, in einigen Fällen sind auch kostenlose Reisestornierungen möglich. Eine zügige Kontaktaufnahme mit dem Veranstalter ist daher wichtig, um bei Reiserücktritt eine für beide Seiten einvernehmliche Lösung zu finden.

Schon gewusst? Für Stornierungen und Umbuchungen bei Kreuzfahrten gelten in der Regel die gleichen Bestimmungen wie für Pauschalreisen!

Individualreise wegen Corona stornieren – darauf sollte geachtet werden

Tourist Airport
Bei Individualreisen sind kostenfreie Stornierungen in der Regel nicht vorgesehen.

Eine Individualreise kostenfrei stornieren gestaltet sich meist weitaus schwieriger. Häufig müssen Reisende mit Gebühren rechnen, wenn sie gebuchte Leistungen wie Flug oder Hotel wegen Corona stornieren wollen. Sofern der Flug seitens der Fluggesellschaft gecancelt wird, bekommen Reisende üblicherweise die getätigte (An-)Zahlung zurück.

Wenn Urlauber den Flug aus Angst vor Corona nicht antreten wollen, ist keine kostenfreie Stornierung möglich. In diesem Fall sollte frühzeitig der Kontakt mit der Airline aufgenommen werden, um eine kulante Lösung zu finden wie etwa eine kostenfreie Umbuchung des Fluges auf ein späteres Reisedatum.

Bei der Buchung von Hotels und Ferienwohnungen gilt ebenfalls: Kostenfreie Stornierungen sind in der Regel nicht möglich, sofern das nicht im Vorfeld vertraglich festgehalten ist. Zudem greift bei gebuchten Unterkünften im Ausland das jeweilige ausländische Recht und meist sind es die Vermieter, die die Stornogebühren festlegen.

Gelten wegen der Corona-Pandemie für Unterkünfte in Deutschland besondere Bestimmungen wie etwa Aufenthaltskürzungen, Änderungen der Reisedaten oder eine geringere Auslastung der Kapazitäten, sind kostenfreie Stornierungen oder Preisminderungen denkbar. Um eine Einigung zu finden, sollten Reisende rechtzeitig das Gespräch mit dem Vermieter suchen.

Übrigens: Eine Umbuchung von Flügen und Hotels bietet sich für Urlauber an, die auf jeden Fall die Reise zu einem späteren Zeitpunkt nachholen wollen.


Flug, Bahnreise und Unterkunft: Können Buchungen storniert werden?

Flug Boarding Pass
Bei außergewöhnlichen Umständen können Reisende mit einer Kostenerstattung rechnen.

Bei gebuchten Flügen, Bahntickets und Unterkünften, die nicht als Pauschalreise gebucht wurden, handelt es sich um Individual-Leistungen. Natürlich lassen sich Flüge, Bahnreisen oder Unterkünfte jederzeit stornieren – hierfür fallen jedoch meist Gebühren an!

Kostenfreie Stornierungen sind nicht möglich, wenn die Reise aus Angst vor Corona nicht angetreten wird. Für Stornierungen durch den Reisenden fallen häufig die pauschalen Stornogebühren aus den AGBs der Fluggesellschaft, der Bahn oder des Hoteliers/Vermieters an. Bei gebuchten Leistungen bei Anbietern außerhalb von Deutschland gilt in der Regel das ausländische Recht und ein Blick in die Vertragsbedingungen ist daher dringend empfohlen.

Sollte es zu einer Flugstornierung wegen außergewöhnlichen Umständen durch die Airline kommen, können Reisende den Ticketpreis zurückfordern. Die Rückerstattung gilt nicht, wenn Reisende die Flugreise aus Angst vor einer Ansteckung mit dem Covid-19-Erreger absagen wollen oder weil am Flugziel eine Quarantäne droht. In diesem Fall empfiehlt es sich, den Kontakt zu der Fluggesellschaft aufzunehmen. Im besten Fall bietet die Airline aus Kulanz eine kostenfreie Umbuchung des Fluges oder Fluggutscheine an.

Auch bei der Deutschen Bahn gelten bei Reisestornierungen in der Regel die tariflichen Stornogebühren aus den Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Bei Verspätungen von mehr als einer Stunde oder bei Zugausfällen bekommen Reisende üblicherweise den Ticketpreis erstattet. Aber auch hier empfiehlt sich eine Kontaktaufnahme zur Bahn, um eine für beide Seiten angemessene Lösung (z. B. kostenfreie Umbuchung) zu finden.

Gut zu wissen: Ein Reiserücktritt sollte immer die letzte Option sein, zumal sich die Entwicklung der Corona-Lage und die damit verbundenen Bestimmungen stetig ändern.


Reiseversicherungen: Wann greift die Reiserücktrittsversicherung?

Reiseversicherung
Bei Reiseversicherungen sollte unbedingt das Kleingedruckte sowie der Versicherungsumfang beachtet werden!

Bei Absage einer gebuchten Reise aufgrund der Corona-Pandemie springt doch sowieso die Reiserücktrittsversicherung ein? Falsch gedacht, das gilt nicht immer! Die Reiserücktrittsversicherung zahlt nur bei Absage durch einen versicherten Grund. Zu den Gründen für einen versicherten Reiserücktritt gehört unter anderem eine schwere, unerwartete Erkrankung mit Vorlage eines ärztlichen Attests. Tritt dieser Fall ein, übernimmt die Versicherung die vertraglich festgelegten Stornogebühren. Doch aufgepasst: Nicht immer sind Pandemie-Fälle in einer Reiserücktrittsversicherung abgedeckt – daher sollten vor Abschluss unbedingt die Bedingungen durchgelesen werden!

In einigen Reiserücktrittsversicherungen mit Vollschutz ist häufig auch eine Reiseabbruchversicherung inklusive – alternativ kann die Versicherung individuell abgeschlossen werden. Die Reiseabbruchversicherung greift, wenn Urlauber die Reise wegen einer schweren, unerwarteten Erkrankung nicht pünktlich antreten oder frühzeitig abbrechen müssen. Die Mehrkosten für die Rückreise und Unterkunft werden dann von der Versicherung übernommen. Bei Covid-19-Erkrankungen greift die Versicherung allerdings nur, wenn das explizit in den Versicherungsleistungen angegeben ist.

Wichtig: Reiserücktritts- und Reiseabbruchversicherungen zahlen nicht, wenn Urlauber aus Angst vor der Corona-Pandemie die Reise nicht antreten wollen. Auch bei einer Reisewarnung des Auswärtigen Amts oder einem Einreiseverbot für bestimmte Staatsangehörige greifen die Versicherungen üblicherweise nicht.

Viele Versicherungsunternehmen haben aktuell ihre Leistungen ergänzt, sodass in bestimmten Fällen auch Reisestornierungen wegen Corona abgesichert sind. Ein genauer Blick in die Versicherungsbedingungen lohnt sich genauso wie ein Vergleich der verschiedenen Versicherungsanbieter – so können Urlauber nicht nur den günstigsten Preis, sondern auch die beste Reiseversicherung in Corona-Zeiten erhalten!

Tipp: Auch bei verschiedenen Fluggesellschaften können Kunden mittlerweile zusätzliche Versicherungen mit Corona-Leistungen buchen!


Corona Test
Manche Reiseversicherungen decken finanzielle Nachteile bei einem positiven Corona-Test ab.

Corona-Test positiv: Was jetzt?

Die Reise ist gebucht und die Koffer gepackt – jetzt fehlt nur noch der negative Corona-Test und es kann losgehen. Zu früh gefreut! Das zur Einreise benötigte Testergebnis fällt positiv aus – was jetzt? Bei einem positiven Corona-Test dürfen Urlauber die Reise in der Regel nicht antreten, was jedoch kein Grund für eine Rückerstattung der Reisekosten ist.

Bei Pauschalreisen und bei individuellen Flug- und Hotelbuchungen können bei Reiserücktritt wegen eines positiven Corona-Tests pauschale Stornogebühren anfallen. Eine Reiserücktrittsversicherung kann das Risiko absichern, wenn eine Reisestornierung aufgrund eines positiven Corona-Tests vertraglich mit abgesichert ist.

Und was, wenn ein Reisender am Urlaubsort positiv auf Corona getestet wird? Tja, dann geht es für den Urlauber wohl eher nicht nach Hause, sondern in die Quarantäne vor Ort!

Bitte beachten: Auch vollständige Geimpfte benötigen in einigen Ländern zusätzlich einen negativen Corona-Test zur Einreise wie beispielsweise für Reisen in die USA!


Quarantäne am Urlaubsort: Geld zurück?

Quarantäne
Eine Quarantäne im Urlaubsland kann mit erheblichen Kosten verbunden sein.

Ein positiver Corona-Test im Urlaubsland zieht in der Regel eine Quarantänepflicht nach sich. Wie lange die Quarantäne dauert und in welcher Unterkunft Urlauber verweilen müssen, wird meist von den örtlichen Behörden festgelegt. Die Kosten für Corona-Erkrankungen am Urlaubsort sind in manchen (nicht jedoch in allen!) Reiserücktritts- oder Reiseabbruchversicherung abgesichert – eine Nachfrage beim Versicherer lohnt sich!

In einigen Ländern gilt bei Einreise eine generelle Quarantänepflicht, bei der die anfallen Zusatzkosten vom Reisenden selbst zu tragen sind.

Anders sieht es bei einer Pauschalreise aus: Hier kann eine Quarantänepflicht bei Einreise eine erhebliche Leistungsänderung darstellen, sodass ein kostenfreier Reiserücktritt der Pauschalreise eventuell möglich ist.

Kein Geld zurück bei Quarantänepflicht gilt bei der Rückkehr nach Deutschland. Reisende aus einem Hochrisiko- oder Virusvariantengebiet, die in Deutschland in Quarantäne müssen, können nicht kostenfrei von der Reise zurücktreten!

Hinweis: Die Quarantänepflicht im jeweiligen Reiseland und bei Rückkehr nach Deutschland können für Geimpfte, Genesene und negativ Getestete unterschiedlich sein!


Sicher reisen trotz Corona: So gehts!

sicher reisen
Mit einer Pauschalreise ist man grundsätzlich auf der sicheren Seite.

Zugegeben: Hochrisikogebiete, Virusvariantengebiete, Corona-Tests und Quarantänepflicht – all das klingt nicht gerade nach einem erholsamen Urlaub. Doch sicher Reisen trotz Corona ist möglich, wenn Urlauber sich richtig auf die Reise vorbereiten. Dazu gehört nicht nur die Suche nach dem passenden Urlaubsziel, sondern auch die Wahl der Reiseart.

Grundsätzlich sind Pauschalreisen besser abgesichert als Individualreisen, und das gilt nicht nur für Reisen in Corona-Zeiten. Im Fall der Fälle erhalten Urlauber einer Pauschalreise eher und unkomplizierter die Reisekosten erstattet. Auch der Abschluss einer Reiserücktritts- und Reiseabbruchversicherung mit Corona-Leistungen bietet Schutz bei Reisen während der Pandemie.

Durch die Reiseeinschränkungen hat die Tourismusbranche extrem gelitten und manche Veranstalter stehen kurz vor dem Aus. Mit flexiblen Umbuchungs- und Stornobedingungen, Reisegutscheinen oder Rabattaktionen hoffen Fluggesellschaften, Reiseveranstalter und Hoteliers auf steigende Buchungszahlen sowie planbare Finanzen. Reisende, die wegen Corona den Urlaub absagen oder verschieben wollen, sollten zuerst den Kontakt zum Anbieter suchen – gerade jetzt sind einvernehmliche Kulanzlösungen keine Seltenheit!

Zu guter Letzt kann jeder Urlauber natürlich auch selbst dazu beitragen, dass das Reisen während der Corona-Pandemie sicher ist. Ein vollständiger Impfschutz schützt meist nicht nur vor einem schweren Krankheitsverlauf, sondern erleichtert in vielen Ländern auch die Einreise ohne Quarantänepflicht. Aber auch Corona-Tests, das Tragen eines Mund-und-Nasenschutzes, das Einhalten der Abstandsregeln und nicht zu vergessen die allgemeinen Hygieneregeln tragen zum Schutz bei – und zwar für einen selbst und auch für alle anderen Reisenden!

Aufgepasst: Dank der erleichterten Umbuchungs- und Stornierungsbestimmungen und Angebote bei Reisen und Flügen lohnt sich eine Reisebuchung in Corona-Zeiten dennoch!


Fazit: Urlaubspläne auch in Pandemie-Zeiten schmieden

In den Flieger steigen und mal eben schnell ans andere Ende der Welt fliegen oder mit dem nächsten Kreuzfahrtschiff sorgenfrei über die Meere schippern – Reisen war früher sooooo einfach! Auch wenn sich das Reisen verändert hat, ist ein sicherer Urlaub trotz Corona mittlerweile wieder möglich. Gerade für Geimpfte und Genesene entfällt häufig die Quarantänepflicht und auch Ungeimpfte können mithilfe von negativen Corona-Tests in vielen Ländern Urlaub machen. Mit der richtigen Reisevorbereitung, einem ausreichenden Versicherungsschutz für den Fall der Fälle und einem respektvollen Umgang gegenüber den Mitreisenden und Mitmenschen muss keiner auf Strandurlaub, Städtetrips oder Fernreisen verzichten. Warum also die Urlaubspläne in Pandemie-Zeiten über Bord werfen? Bye bye Balkonien, hallo Holiday!